BGH zur Einstufung von Hawala-Banking
02.06.2021
BGH, Beschluss vom 02.06.2021, Az. 3 StR 61/21. Schlagworte: Hawala-Banking, Underground-Banking, OK, Kriminelle Vereinigung, § 129 StGB.
Leitsätze:
- Bei einer ein Hawala-System betreibenden Organisation kann es sich um eine kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 Abs. 2 StGB handeln. Insbesondere kann nach den konkreten Tatumständen ein über individuelle Einzelinteressen hinausgehendes übergeordnetes gemeinsames Interesse am Fortbestand des Hawala-Systems bestehen.
- Die Übermittlungen von Geldbeträgen im Rahmen eines Hawala-Systems stellen grundsätzlich Finanztransfergeschäfte nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ZAG dar.
- Das wiederholte Erbringen von Zahlungsdienstleistungen innerhalb eines einheitlichen Betriebes ist als eine Tat im Rechtssinne zu werten
Fundstelle(n):
- Entscheidung auf Bundesgerichtshof.de
- Besprechung auf Rechtslupe, 21.09.2021: „Das Hawala-System zur Bargeldübermittlung – als kriminelle Vereinigung“