BGH zur Bestellung eines Ergänzungspflegers für das minderjährige Kind, wenn Eltern im Strafverfahren Beschuldigte sind

22.04.2020

BGH, Beschluss vom 22.04.2020, Az. XII ZB 477/19. Schlagworte: StPO, Zeugenvernehmung, Strafantrag, Strafverfahren, Misshandlung von Schutzbefohlenen.
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Leitsätze 

  1. Sind die Eltern hinsichtlich der Zustimmung zur Zeugenvernehmung des minderjährigen Kindes im Ermittlungs- bzw. Strafverfahren als Beschuldigte von der gesetzlichen Vertretung des Kindes ausgeschlossen, hat das Familiengericht für die notwendige Anordnung einer Ergänzungspflegschaft weder die Aussagebereitschaft des Kindes noch dessen (fehlende) Verstandesreife zu prüfen.
  1. Im Verfahren zur Bestellung eines Ergänzungspflegers bedarf es in diesem Fall nicht der persönlichen Anhörung des Kindes und auch nicht der Bestellung eines Verfahrensbeistands.

Das Thema wird in einem Artikel von Haufe vom 24.06.2020 näher beleuchtet. Wir dürfen an dieser Stelle auf diesen Artikel verweisen. 

Der Volltext des Urteils ist über Juris abrufbar.