BGH zur Abgrenzung zwischen Bandendiebstahl und Alleingang von Bandenmitgliedern
28.06.2022
BGH, Beschluss vom 28.06.2022, Az. 6 StR 68/21. Schlagworte: Diebstahl, Bandendiebstahl.
Leitsätze: keine
Auszug aus der Besprechung auf Beck Aktuell: „Begehen zwei von drei Mitgliedern einer Diebstahlsbande eine Straftat, die nicht von der Bandenabrede gedeckt ist, sondern allein den beiden Tätern zuzurechnen ist, liegt kein Bandendiebstahl vor. Der Bundesgerichtshof hat bekräftigt, dass klar zu differenzieren ist, wenn die Täter ihren Alleingang vor dem Dritten im Bunde geheim halten und er auch nicht an der Beute beteiligt wird.“
Fundstelle(n):
- Bundesgerichtshof, Entscheidung im Volltext
- Besprechung auf Beck Aktuell: 08.12.2022, „Alleingang von Bandenmitgliedern“