BGH zur Abgrenzung zwischen Bandendiebstahl und Alleingang von Bandenmitgliedern

28.06.2022

BGH, Beschluss vom 28.06.2022, Az. 6 StR 68/21. Schlagworte: Diebstahl, Bandendiebstahl.
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Leitsätze: keine 

Auszug aus der Besprechung auf Beck Aktuell: „Be­ge­hen zwei von drei Mit­glie­dern einer Dieb­stahls­ban­de eine Straf­tat, die nicht von der Ban­den­ab­re­de ge­deckt ist, son­dern al­lein den bei­den Tä­tern zu­zu­rech­nen ist, liegt kein Ban­den­dieb­stahl vor. Der Bun­des­ge­richts­hof hat be­kräf­tigt, dass klar zu dif­fe­ren­zie­ren ist, wenn die Täter ihren Al­lein­gang vor dem Drit­ten im Bunde ge­heim hal­ten und er auch nicht an der Beute be­tei­ligt wird.“ 

 

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