BGH zu den Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung bei DNA-Spuren

26.08.2020

BGH, Urteil vom 26.08.2020, Az. 2 StR 587/19. Schlagworte: Beweiswürdigung, DNA, DNA-Partikelspuren, Kriminaltechnik.
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Das Urteil enthält keine Leitsätze, hilfreich ist der Rückgriff auf den Teaser im u. a. Artikel auf Beck Aktuell: „Fin­det die Po­li­zei nach einem Über­fall auf einen Geld­trans­por­ter DNA-Par­ti­kel von frem­den Per­so­nen in einem Tat­fahr­zeug, bil­det das Erb­gut einen we­sent­li­chen Be­weis für die Tä­ter­schaft. Ohne einen ge­gen­tei­li­gen kon­kre­ten An­halts­punkt ist der An­ge­klag­te zu ver­ur­tei­len – ein Frei­spruch bei die­ser Be­weis­la­ge ver­stö­ßt dem Bun­des­ge­richts­hof zu­fol­ge gegen die Grund­sät­ze der frei­en Be­weis­wür­di­gung.“

Ein Geldtransporter wurde von hinten mittels zwei Pkw gerammt. Die Fahrzeuge wurden zuvor gestohlen. In den Fahrzeugen wurden DNA-Partikel von den Angeklagten aufgefunden.

Während das LG Gießen diese Spurenlage als „problematisch“ bewertete, da die Fahrzeuge zwei Wochen zuvor bereits gestohlen wurden und bereits über zehn Jahre alt waren, hatte die Staatsanwaltschaft mit ihrer Revision gegen die Freisprüche Erfolg beim BGH.

 

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