BGH zu den Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung bei DNA-Spuren
26.08.2020
Das Urteil enthält keine Leitsätze, hilfreich ist der Rückgriff auf den Teaser im u. a. Artikel auf Beck Aktuell: „Findet die Polizei nach einem Überfall auf einen Geldtransporter DNA-Partikel von fremden Personen in einem Tatfahrzeug, bildet das Erbgut einen wesentlichen Beweis für die Täterschaft. Ohne einen gegenteiligen konkreten Anhaltspunkt ist der Angeklagte zu verurteilen – ein Freispruch bei dieser Beweislage verstößt dem Bundesgerichtshof zufolge gegen die Grundsätze der freien Beweiswürdigung.“
Ein Geldtransporter wurde von hinten mittels zwei Pkw gerammt. Die Fahrzeuge wurden zuvor gestohlen. In den Fahrzeugen wurden DNA-Partikel von den Angeklagten aufgefunden.
Während das LG Gießen diese Spurenlage als „problematisch“ bewertete, da die Fahrzeuge zwei Wochen zuvor bereits gestohlen wurden und bereits über zehn Jahre alt waren, hatte die Staatsanwaltschaft mit ihrer Revision gegen die Freisprüche Erfolg beim BGH.
Fundstelle(n):
- Bundesgerichtshof, Entscheidung im Volltext
- Beck Aktuell, Artikel vom 01.02.2021