Bezahlen statt Beschwichtigen!
22.02.2024
Nicht nur die Ergebnisse der Tarifverhandlungen, machen die Einkommenssituation bei der Polizei aus. Daneben gibt es Stellenplanobergrenzen, die jetzt betreffend die Gehaltsgruppen A15 und A16 verändert wurden. Allerdings: Der Unterbau im Bereich A13, A12, A11 blieb unbeachtet! Hochdotierte Führung ohne passende Struktur darunter kann man niemandem mehr verkaufen - nicht, wenn man ein attraktives Berufsbild Polizei präsentieren möchte.
Die besonderen Aufgabenbereiche der Polizei führen zu spezifischen physischen bzw. psychischen Belastungen, ein Gegensteuern erfolgt mit bestimmten Zulagen. Hier besteht Nachholbedarf - fängt bei der Polizeizulage an, deren Erhöhung in Absichtserklärung stecken geblieben ist und deren Ruhegehaltsfähigkeit immer wieder gefordert wird.
Es darf kein Herausreden geben mit der Begründung "Kein Geld da", wie schon bei der Strategischen Organisationsanpassung. Aktuelle Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere der zunehmende Fachkräftemangel, lassen keinen Spielraum.
Wir werden uns für sachgerechte Stellenbewertungen und anforderungsgerechte Bezahlung einsetzen!
Mehr zu unseren Forderungen auf
https://www.bdk.de/der-bdk/landesverbaende/niedersachsen/personalratswahl-2024