Bewegung beim Bewegungsgeld

11.07.2012

Der BDK-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern hat bereits mehrfach berichtet, dass in einigen Inspektionen des Polizeipräsidiums Rostock die Aufwandsentschädigung für Polizeivollzugsbeamte mit überwiegender Tätigkeit im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung, intern einfach Bewegungsgeld genannt, seit Beginn des Jahres nicht mehr gezahlt wird. Die Gründe für die Nichtgewährung sind für uns nicht nachvollziehbar, einige BDK-Mitglieder gingen deshalb in Widerspruch.
Bewegung beim Bewegungsgeld

Zwischenzeitlich verfasste das Innenministerium Ende April 2012 ein erklärendes Schreiben zur Handhabung des betreffenden Erlasses, doch auch damit änderte sich nichts. Während die Masse der Kriminalbeamten in den anderen Polizeibehörden des Landes das ihnen zustehende Bewegungsgeld erhielten, blieb es im Präsidium Rostock überwiegend bei der Streichung.

Dann wurde der Hauptpersonalrat der Polizei eingeschaltet. Ein Mitglied dieses Gremiums erhielt kurzfristig am vergangenen Montag einen Termin beim Inspekteur der Polizei. Sehr schnell kamen beide Seiten im Gespräch zu dem Ergebnis, dass die von uns monierte Verfahrensweise im Polizeipräsidium Rostock nicht dem Grundgedanken der Verwaltungsvorschrift entspricht. Beide Gesprächsteilnehmer hoffen nun, dass der Irrtum schnellstmöglich geklärt wird und alle Kollegen, die einen Anspruch auf das pauschale Bewegungsgeld besitzen, dieses auch erhalten.

Als Landes- und Berufsverband für die Kriminalpolizei können wir uns diesen Hoffnungen nur anschließen. Gleichzeitig bedanken wir uns beim Inspekteur und dem Hauptpersonalrat für ihren Einsatz in der strittigen Angelegenheit und hoffen, dass Irrtümer von Dienststellenleitern in Zukunft nicht erst nach einem so langen Zeitraum berichtigt werden können.