Besuch bei LPD Wichmann in der Landesbereitschaftspolzei in Magdeburg
02.04.2020
Aus Anlass dieses Gespräches kam es in der Folge zu einem Treffen mit dem Leiter der Landesbereitschaftspolizei Herrn LPD Wichmann und einem Gespräch über die Ausstattung der Landesbereitschaftspolizei (LBP). An dem Treffen nahmen der Ansprechpartner BDK für die LBP Michael Engert und der Landesvorsitzende Peter Meißner teil. Als Fachmann von Seiten der LBP war Polizeirat Rauhut zugegen und erläuterte die Vor und Nachteile der verschiedenen Modelle der Einsatzanzüge.
Derzeit erfolgt die Ausstattung der LBP mit der zweiten und besseren Generation der zweiteiligen Einsatzanzüge (Vorbild: Bayern), die – so Herr Wichmann - gut angenommen werden. Die „alten“ zweiteiligen Einsatzanzüge werden nur noch von Praktikanten genutzt, welche die „neue“ Generation noch nicht erhalten haben.
Tatsächlich, so bestätigen das auch unsere Mitglieder, ist der neue Zweiteiler besser als der alte ….es bleibt aber ein Zweiteiler und der scheint im Grundsatz weniger Freunde in der Landesbereitschaftspolizei zu haben als der Einteiler!
Was ist nun besser oder schlechter?
Einsatzhundertschaften werden zumeist bei Demonstrationen oder größeren Einsatzlagen eingesetzt aber auch zur Unterstützung der Flächendienststellen. Regelmäßig bedeutet das – reichlich Ausrüstung und jede Menge Bewegung. Bei solchem Einsatzgeschehen ist jeder und jede Beamtin froh, wenn der Einsatzanzug hält und sitzt. Dazu kommt der Schutz gegen Kälte (…es ist unangenehm wenn es an den Nieren zieht…) und gegen potentiellen Ge fahren wie Feuer, Säure etc.
Zweiteiler haben dagegen ihre Vorteile im Innendienst oder bei Tätigkeiten außerhalb des Einsatzgeschehens und beim erforderlichen Gang auf das „stille Örtchen“. Ein erstes Fazit des Gespräches:
Die Landesbereitschaftspolizei bevorzugt vom Leiter bis zum Einsatzbeamten überwiegend den „Einteiler“!
….bekommt aber einen Zweiteiler. Warum?
Offensichtlich war es ein Kompromiss in der Bekleidungskommission, dem Gremium, das über die Ausrüstung der Polizei entscheidet.
Hintergrund:
Das Ministerium des Innern hat mit Erlass vom 12.10.2005 Az: 22.33/23/24/27 - 02431/2005, geändert am 08.02.2011, die Bildung einer Bekleidungskommission mit den dazugehörenden Pflichten und Rechten festgelegt. In dieser Bekleidungskommission sind alle Behörden vertreten und dort hatte man 2009 eine Idee: Projekt Streifendienstanzug / Einsatzanzug - Ein neuer Anzug für beide Verwendungen, der texiltechnisch auf der Höhe der heutigen Anforderungen ist (ohne Auswascheffekte, flammenhemmend, säurebeständig etc.) Die Variante sollte sich dadurch „rechnen“, dass gleichzeitig die Erfordernisse eines Einsatzanzuges für Einsatzhundertschaften (damals LEO „ELBE“) erfüllt sind.
Der heute verwendete Zweiteiler hat offensichtlich seine Stärken, wie verschiedene Kolleginnen und Kollegen berichten. Die speziellen Anforderungen in der Landesbereitschaftspolizei sind besser mit einem Einteiler zu erfüllen.
Ein unlösbarer Konflikt?
Aus Sicht des BDK nicht: Jeder Beamte der Landesbereitschaftspolizei (Das sind immerhin fast 4. Hundertschaften) erhält in der Grundausstattung drei Einsatzanzüge. Wenn man den Kollegen eine Wahlmöglichkeit geben würde, z.B. ein Zweiteiler und zwei Einteiler oder umgekehrt - dann hätte man das Problem gelöst. Eine optische Angleichung der Einsatzanzüge, wegen des Erscheinungsbildes, dürfte technisch kein Problem sein. Bleibt die Versorgungsmenge, die vermutlich Einfluss auf den Preis hat – nun hier könnte man versuchen im Rahmen der Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern (Thüringen, Sachsen, Brandenburg) Vereinbarungen zu erzielen die sich beim Einkauf günstig auswirken würden.
Wir bleiben dran!