Besoldungsstufen - Kollegen in Sachsen-Anhalt nehmen mit Erfolg ihr Recht in die Hand!

01.03.2012

Durch den Gerichtshof der Europäischen Union wurde mit Urteil festgestellt (Urteil vom 08.09.2011, Az. C-297/10 und C-208/10), dass es auch wegen des Alters (Lebensalters) keine Diskriminierung, auch nicht im Öffentlichen Dienst, geben darf.
Besoldungsstufen - Kollegen in Sachsen-Anhalt nehmen mit Erfolg ihr Recht in die Hand!

Die hiernach ergangene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 10.11.2011, Az. 6 AZR 148/09) ist auf die Besoldung der Beamten übertragbar.

Darauf bauend haben Kollegen in Sachsen-Anhalt geklagt und vor dem Verwaltungsgericht Halle Recht erhalten. Der verkürzte Urteilstenor besagt, dass sie nach der höchsten Stufe (Lebensaltersstufe) ihrer jeweiligen Besoldungsstufe bezahlt werden müssen (siehe Urteil).

Das Verwaltungsgericht Halle hat in insgesamt sieben Entscheidungen am 28.09.2011 (Az. 5 A 63/10, 5 A 64/10 u. a.) die beklagte Behörde dazu verurteilt, Grundgehalt nach der höchsten Stufe der jeweiligen Besoldungsgruppe zu zahlen.

Die Staffelung nach dem Besoldungsdienstalter wurde in Mecklenburg-Vorpommern durch das BesÜG M-V durch ein System der Erfahrungszeiten abgelöst, wobei das neue Gesetz erst am 01.08.2011 in Kraft getreten ist.

Es muss darauf hin gewiesen werden, dass es hinsichtlich der Umsetzung der EuGH-Entscheidung in dieser Sache in der Bundesrepublik Deutschland bis auf das Urteil des VG Halle keine positiven verwaltungsgerichtlichen Beschlüsse gibt.

Vor dem OVG Sachsen und Berlin-Brandenburg sind noch zwei Verfahren anhängig.

Auch wenn die Erfolgsaussichten vielleicht nicht viel versprechend sind, was bedauerlich wäre, sollte jeder für sich überlegen, trotzdem fristwahrend einen Widerspruch einzulegen.

Der Dienstherr zahlt nicht von sich aus mehr Geld an seine Beamten.

Als Beispiel sei hier die äußerst strittige Entscheidung des Polizeipräsidiums Rostock zum Wegfall der pauschalen Aufwandsentschädigung an Polizeibeamte des Landes MV mit überwiegender Tätigkeit im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung genannt.