Besoldungserhöhung ab jetzt Sache der Gerichte - Regierungsfraktionen aus Rot-Grün beschließen Besoldungsanpassungsgesetz 2013/2014

10.07.2013

Düsseldorf, 10.07.2013 – Mit 126 Ja-Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen 105 Nein-Stimmen von CDU, FDP und Piraten verabschiedete der Landtag das von allen Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes sowie namhaften Verfassungsrechtlern wie Prof. em. Dr. Dr. hc. Ulrich Battis und Professor Kyrill Schwarz als verfassungswidrig beurteilte „Besoldungsanpassungsgesetz 2013/2014“ heute in Düsseldorf. Die komplette Stimmenzahl der Regierungsfraktionen wurde dabei um 2 Stimmen verfehlt.
Besoldungserhöhung ab jetzt Sache der Gerichte - Regierungsfraktionen aus Rot-Grün beschließen Besoldungsanpassungsgesetz 2013/2014
Kay Wegermann übergibt Innenminister Ralf Jäger ein Grundgesetz und die Landesverfassung bei der Protestaktion in Hückeswagen am 05.07.2013

Nachdem am Dienstag auch die CDU-Fraktion beschlossen hatte, ein Normenkontrollverfahren beim NRW-Verfassungsgerichtshof anzustrengen, reichen die Stimmen der Opposition aus, um eine entsprechende rechtliche Klärung herbeizuführen.

Der BDK ist schon seit längerem auf weitere Klagewege zur Sicherung von Rechtsansprüchen unserer Mitglieder vorbereitet. Bereits kurz nach Bekanntwerden der Entscheidung der Landesregierung, das Tarifergebnis nicht 1 zu 1 auf die Beamtinnen und Beamten zu übernehmen, hatte der BDK ein Rechtsgutachten durch Rechtsanwalt Mark Fröse, Kanzlei Reuter-Fröse in Düsseldorf, erstellen lassen.

„Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir – wie auch die anderen Gewerkschaften – mit unserer Rechtsauffassung richtig liegen und das Gesetz nicht lange Bestand haben wird. Unsere Mitglieder werden kurzfristig über die weiteren rechtlichen Schritte zur Sicherung ihrer Ansprüche informiert“, erklärte der Landesvorsitzende Wilfried Albishausen heute in Düsseldorf.