Besoldungsanpassung - Wie geht's weiter?

24.06.2015

"Die Gewerkschaften/Verbände werden Klagen und Widersprüche gegen ein Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz, das auf diesen Vereinbarungen beruht, nicht unterstützen.“, lautet analog zur vorhergehenden Vereinbarung der letzte Satz des schriftlichen Gesprächsergebnisses zwischen den Vertretern der Landesregierung und den in den beiden Dachverbänden DGB und DBB organisierten Gewerkschaften.
Besoldungsanpassung - Wie geht's weiter?
Foto: Uschi Dreiucker / pixelio.de

"Wir sind erneut die einzige Polizeigewerkschaft, die den Rechtsschutz ihrer Mitglieder nicht im Rahmen einer Gesprächsrunde verscherbelt hat. Das würden wir auch grundsätzlich nicht tun. In diesem Fall kommt allerdings erschwerend hinzu, dass derzeit alles dafür spricht, dass das Gesprächsergebnis erneut ein verfassungswidriges Gesetz zur Folge haben wird, weil die Besoldungshöhe nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt. Daher werden wir mit Musterklagen gerichtlich dagegen vorgehen. Für die Kolleginnen und Kollegen ist derzeit nichts zu veranlassen. Sie können sich darauf verlassen, dass wir alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um ihnen zu einer verfassungskonformen Alimentation zu verhelfen.“, sagt der BDK-Landesvorsitzende Sebastian Fiedler und kritisiert, dass es nicht einmal zu einer 1:1-Übernahme des Tarifergebnisses kommen soll.

Derzeit macht die Landesregierung von sich reden, weil sie es nicht geschafft hat, vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf für das Besoldungsgesetz vorzulegen. Dadurch bedingt kommt es nun zu Besoldungszahlungen, die unter dem Vorbehalt eines späteren Gesetzes stehen. Das ist ein weiteres Indiz dafür, dass sich die Landesregierung mit der Gesetzesbegründung schwer tut. Nach der von den Oppositionsparteien erstrittenen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs in Münster und den sehr klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts versucht sich die Landesregierung nach wie vor daran - diesmal unter Beteiligung der großen Gewerkschaftsdachverbände und ihrer Mitgliedsgewerkschaften - die gerade noch verfassungsrechtlich zulässige Minimalstbesoldung auszuloten. Sie fügt der Attraktivität des Staatsdienstes in NRW damit weiteren Schaden zu.

Angeblich hat der Finanzminister bereits eine Berechnung nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts vorgenommen. Wenngleich er sie bislang unter Verschluss hält, muss er spätestens im Gesetzgebungsverfahren Farbe bekennen. Der BDK NRW wird hierauf weder warten noch vertrauen und hat bereits ein eigenes Rechtsgutachten beauftragt.

Weitere Informationen:

http://www.fm.nrw.de/presse/2015_05_20_besoldungsergebnis.php

http://www.fm.nrw.de/presse/anlagen/20150520_vereinbarung.pdf