Besoldungsanpassung 2013/2014 - Bundesverwaltungsgericht legt sich fest – „Bindung der Tarifverträge auch für Beamtinnen und Beamte“

05.03.2014

In einer aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27.02.2014 (BVerwG 2C 1.13) stellt das höchste deutsche Verwaltungsgericht im Rahmen einer Entscheidung zum Streikrecht für Beamte fest: Für die Übergangszeit bis zu einer bundesgesetzlichen Regelung verbleibt es bei der Geltung des verfassungsunmittelbaren Streikverbots.
Besoldungsanpassung 2013/2014 - Bundesverwaltungsgericht legt sich fest – „Bindung der Tarifverträge auch für Beamtinnen und Beamte“

„Hierfür ist von Bedeutung, dass den Tarifabschlüssen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes aufgrund des Alimentationsgrundsatzes nach Art. 33 Abs. 5 GG maßgebende Bedeutung für die Beamtenbesoldung zukommt. Die Besoldungsgesetzgeber im Bund und in den Ländern sind verfassungsrechtlich gehindert, die Beamtenbesoldung von der Einkommensentwicklung, die in den Tarifabschlüssen zum Ausdruck kommt, abzukoppeln“, so die Formulierung aus der Presseerklärung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) vom 27.02.2014.

„Mit dieser aktuellen Entscheidung bestätigt das Bundesverwaltungsgericht die Rechtsauffassung des BDK und zahlreicher Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen zur Abkoppelung weiter Teile der Beamtinnen und Beamten vom Tarifergebnis 2013 mehr als eindeutig. Der BDK fordert die NRW-Landesregierung auf, dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht und seiner konsequenten und gerechten Entscheidung nun die notwendigen Taten folgen zu lassen. Ein weiteres Abwarten bis zur Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofes in Münster, zahlreich anhängiger Musterklagen und der in den nächsten Tagen mit BDK-Rechtsschutz einzureichenden Verfassungsbeschwerde belastet nicht nur Gerichte, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Besoldung und Versorgung“, erklärte der Landesvorsitzende des BDK, Wilfried Albishausen, heute in Düsseldorf.

Solange die Landesregierung ihren bisherigen Kurs in Sachen Besoldung und Versorgung weiter verfolgt, rät der BDK allen Kolleginnen und Kollegen – sofern noch nicht geschehen – Widerspruch gegen die derzeitige Besoldung einzureichen.

Unterschiedliche Mustervordrucke (individuell anzupassen) unter:

Musterwiderspruch Beamtinnen und Beamte

Musterwiderspruch Pensionäre

Musterwiderspruch Sonderzuwendung

Musterwiderspruch Urlaubsgeld