Besoldung: Wegfall der Dauerwirkung von Widersprüchen

25.09.2023

Das NLBV versendet zurzeit Gehaltsmitteilungen mit Hinweis betreffend amtsangemessene Alimentation: Widersprüche entfalten ab Haushaltsjahr 2023 keine Dauerwirkung mehr, sie sind jedes Jahr neu zu erheben.
Emilian Robert Vicol - Pixabay

 

Hierzu wird auf die Informationen auf der Webseite verwiesen: 1)
„Mit dem Niedersächsischen Gesetz über die Anpassung der Besoldung und … wurden die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts … umgesetzt und die Besoldung ab dem Jahr 2023 rechtssicher ausgestaltet. …
Widersprüche sind daher ab dem Haushaltsjahr 2023 wieder jährlich neu einzulegen und unter Bezugnahme auf die gesetzliche Neuregelung zu begründen.“

Mit dieser Thematik hatten wir uns vor einem Jahr befasst: 2)
„Amtsangemessene Besoldung: … Mit dem Gesetzentwurf wurde dem Landtag eine ausführliche Begründung übersandt. Die Beratungen fanden allerdings zu einem Zeitpunkt statt, als die derzeitigen Kostensteigerungen noch nicht absehbar waren. Es ist naheliegend, dass der Gesetzentwurf schon jetzt überholt ist und der Überarbeitung bedarf.“

Der Sachverhalt wird zurzeit geprüft. Wir informieren rechtzeitig, damit ggf. fristgerecht Widerspruch eingelegt werden kann.

Zu beachten:
Bei Widerspruch ist mit ablehnendem Bescheid zu rechnen - mit der Folge, dass entsprechend der meist beiliegenden Rechtsbehelfsbelehrung innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden müsste. Ein zu früher Widerspruch kann daher nachteilig sein.

 

1) https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/wegfall-der-dauerwirkung-von-widerspruchen-gegen-die-angemessenheit-der-alimentation-225714.html
2) https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/wo-bleibt-niedersachsen

 

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