Besoldung - Senat wird unglaubwürdig!

13.04.2017

Aus Sicht des BDK kann nur eine ebenfalls rückwirkende Besoldungsanhebung zum Januar 2017 helfen, den Abstand zur durchschnittlichen Länderbesoldung nicht noch weiter aus den Augen zu verlieren.
Besoldung - Senat wird unglaubwürdig!

Das Land Brandenburg will seinen Beamten gemäß des uns vorliegenden Gesetzentwurfs rückwirkend zum Januar diesen Jahres die Besoldung um 2,45 % und ab 01.01.2018 um noch einmal 2,85 % erhöhen. Schon alleine dadurch setzt sich das Land Brandenburg noch weiter von der Berliner Besoldung ab. Aufgrund der im Land Brandenburg zum Teil gewährten freien Heilfürsorge ist der Abstand ohnehin weitaus größer, als den puren Zahlen zu entnehmen ist. 

ZUSÄTZLICH hat man festgestellt, dass aufgrund der Vorgaben des BVerfG aus dem Jahr 2015 die Besoldung seit dem Jahr 2004 nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprach und beabsichtigt gemäß des o.g. Gesetzentwurfs im Land Brandenburg rückwirkend eine Neuberechnung und Nachzahlung durchzuführen. Die prozentualen Nachzahlungen sind nicht unerheblich, betreffen aber (beabsichtigt) nur die klagenden bzw. die Beamten, deren Widersprüche in der Vergangenheit noch nicht beschieden wurden. 

Was bedeutet das für das Land Berlin? 

Da die Besoldung Ländersache ist, muss das Land Berlin darauf nicht sofort reagieren. Die in dem o.g. Gesetzentwurf durchgeführten Berechnungen sollten jedoch auch in unserem Land Beachtung finden, so dass eine redliche Prüfung der Berliner Besoldung vorgenommen werden muss, die auch einer nachträglichen Prüfung beim BVerfG standhält.  

Darüber hinaus steht die Glaubwürdigkeit der Regierungsparteien auf dem Spiel, die in ihrer Koalitionsvereinbarung Versprechen abgegeben haben, die sich nicht halten lassen, sofern nicht zügig die Berliner Besoldung angehoben wird.

Aufgrund der Versäumnisse der Vergangenheit und der Begründung im folgenden Absatz dürfte in Berlin ein Plus von 3 % nicht ausreichend sein, um allen Vorgaben gerecht zu werden. 

Insbesondere beachtenswert ist hier die Mitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg, dass die jeweils erst im August gewährten Besoldungsanpassungen im Land Berlin faktisch für das betroffene Kalenderjahr relativiert werden müssen. Dementsprechend wurden die Beamten in der Vergangenheit nicht nur zeitlich, sondern auch finanziell von der Tariflohnentwicklung abgekoppelt, was verfassungsrechtlich durchaus bedenklich ist. 

Die in dem Gesetzentwurf des Landes Brandenburg getroffene Feststellung, dass laut Urteil des BVerfG die damals extrem gekürzte Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) trotz der im Jahre 2004 durchgeführten Besoldungserhöhung verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt war, dürfte wohl auch für das Land Berlin zutreffen. 

Insbesondere auch die anscheinend nicht mehr vorliegenden verfassungsrechtlich vorgegebenen Abstände der untersten Besoldungsgruppen zum Niveau der Leistungsempfänger nach SGB II sollten das Land Berlin zum Handeln veranlassen. 

Die Finanzmittel für eine verfassungsgemäße zumindest aber amtsangemessene Besoldung sind anscheinend vorhanden. Das zeigte die Vergangenheit ebenso wie die Gegenwart. Denn wenn die Regierungsparteien aktuell für sich eine „Änderung des Fraktionsgesetzes“ beschließen können, die dem Land Berlin jährlich Millionen Euro kosten wird und deren Sinnhaftigkeit und Nutzen durchaus fragwürdig erscheinen, dann kann man auch die dringend notwendigen Zahlungen für den gesamten öffentlichen Dienst in dieser Stadt aufbringen, um diesen tatsächlich wieder in Richtung Konkurrenzfähigkeit aufzubauen. 

Der BDK wird in seinen Gesprächen weiterhin darauf drängen, zügig und rückwirkend die erforderlichen Besoldungserhöhungen vorzunehmen.