Besoldung nachfordern: Generalanwalt des EuGH gibt Beamtenklagen Recht

29.11.2013

Gestern wurde bekannt, dass der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) den Richtern des EuGH eine Entscheidungsempfehlung vorgelegt hat, die den Klagen von zahlreichen Beamten (Bund und Land Berlin) zur Besoldung Recht gibt.
Besoldung nachfordern: Generalanwalt des EuGH gibt Beamtenklagen Recht

Der Generalanwalt beim EuGH ist eine neutrale Person, gehört keiner Partei (Kläger oder Beklagter) an und hat zur Aufgabe, nach der mündlichen Verhandlung in der Sache für die Richter eine Entscheidungsempfehlung zu erstellen. Regelhaft folgen die Richter dann auch diesen Empfehlungen.

Inhalt dieser Entscheidungsempfehlung ist die Feststellung, dass die alte Besoldungstabelle für Beamte (in Hamburg gültig bis 01’2010) mit ihrer Einstufung nach dem Lebensalter altersdiskriminierend und damit rechtswidrig war. In dieser Sache ist der BDK schon vor zwei Jahren tätig geworden und hat seine Mitglieder aufgefordert, mit unserem Musterschreiben Widerspruch einzulegen. Grundlage für die damalige rückwirkende Forderung (notwendig bis zum 31.12.2012 für 2009 und Januar 2010) waren BGB-Fristen.

Darüber hinaus hat der BDK zur Klärung der Rechtslage für seine Mitglieder entsprechend Musterklageverfahren initiiert, die zurzeit beim VG Hamburg anhängig sind.

Die Entscheidungsempfehlung des Generalanwaltes beim EuGH geht aber noch einen Schritt weiter. Der Generalanwalt hat die Übergangsregelungen gleichfalls als rechtswidrig eingestuft. Der Übergang von der alten Besoldungstabelle (Lebensaltersstufen) in die neue Tabelle ab Februar 2010 (Erfahrungsstufen) basierte auf dem letzten Grundgehalt der alten Tabelle und damit auf dem Lebensalter.

Wir lassen diese Entscheidungsempfehlung derzeit durch einen Rechtsanwalt auf die - von uns vermuteten - Auswirkungen (mehrere Varianten denkbar) auch für Hamburg prüfen. Im positiven Falle, werden wir Euch kurzfristig mit entsprechenden Musterschreiben versorgen, um noch im laufenden Jahr die notwendigen Widersprüche gegen die bisherige Besoldung einzulegen.

Mit dem Urteil in dieser Sache ist zwar erst im Laufe des kommenden Jahres zu rechnen. Um die möglichen Ansprüche jedoch zu wahren, ist Handeln bis Ende dieses Jahres erforderlich.

Wir werden in Kürze in dieser Sache wieder berichten.

Der BDK kämpft für und gemeinsam mit seinen Mitgliedern!

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