Besoldung: Erste Schritte nach vorn
20.12.2023
„Ich kann derzeit noch nicht über Ihren Widerspruch entscheiden und werde zu gegebener Zeit unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen", ist die positive Botschaft, die heute bekannt wurde.
Wir begrüßen sehr, dass der Minister vom ursprünglichen Plan der Ablehnung abgerückt ist und sich nun hoffentlich wieder dem bisherigen guten Brauch annähert, Musterklagen zuzustimmen und zu erhobenen Widersprüchen das Einverständnis zum Ruhen des Verfahrens und zum Verzicht auf Einrede der Verjährung zu geben.
Der hessische Innenminister hatte bereits am 07.12.23 den dort lückenlos geltenden Verzicht auf die Einrede der Verjährung auch für das Besoldungsjahr 2023 bestätigt.
Und eine weitere „frohe Botschaft“: Finanzminister Gerald Heere hatte wiederholt erklärt, der Tarifabschluss würde „wirkungsgleich“ auf die Beamten, Richter und Pensionäre übertragen. Aufgrund des bisher fehlenden Kabinettsbeschlusses könne dies allerdings erst in 2024 erfolgen, erklärte ein Sprecher des Finanzministeriums gestern.
Eine tolle Sache wäre, wenn die Angestellten die erste Inflationsausgleichs-Überweisung von 1800 Euro noch im Dezember erhalten würden – machbar sei es.
Die Bewertung des Tarifabschlusses durch den BDK ist offensichtlich angekommen, und da soll nicht noch durch zusätzliche Nachteile eine Verschärfung eintreten: „Beim Wettbewerb um die besten Arbeitskräfte werden es die Länder also weiterhin schwer haben…“
Der Geschäftsführende Landesvorstand