Besoldung: 4-Säulen-Modell soll kommen
23.03.2022
Heute wurden die Beschäftigten der Polizei durch das Landespolizeipräsidium im Innenministerium über die geplante Umsetzung des sogenannten „4-Säulen-Modells“ in der Besoldung informiert. Das vom Finanzministerium Baden-Württemberg entwickelte Modell wurde umfassend und mit dem aktuellen Sachstand dargestellt. Es handelt sich um ein Maßnahmenpaket für den Bereich der Beamtinnen und Beamte.
Wir als Landesverband Baden-Württemberg des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK BW) freuen uns natürlich über Verbesserungen in diesem Bereich. Gleichfalls sind wir als BDK BW im Rahmen der Anhörung beteiligt und bringen unsere Expertise ein.
Wir bringen uns hier ein, in dem wir zum Beispiel die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage fordern. Auch die Corona Zulage als Einmalzahlung im Zusammenhang mit der Umsetzung des Tarifergebnisse wird von uns kritisch thematisiert, gerade auch mit Blick auf die Pensionärinnen und Pensionäre. Unsere traditionelle Kernforderung ist das Eingangsamt A11 in der Kriminalpolizei, das den gestiegenen Anforderungen in der Sachbearbeitung der Kriminalpolizei heute mehr denn je gerecht werden würde.
Für den BDK BW können die nun vorgestellten Verbesserungen in der Eingangsbesoldung sicher nur ein Zwischenschritt sein. Auch im restlichen gehobenen Dienst sind positive Veränderungen angezeigt. Fraglich ist für uns darüber hinaus, warum nicht auch das Eingangsamt im höheren Dienst angepasst wird. Wir werden weiterhin mit Nachdruck für die Kriminalpolizei eintreten und unsere Forderungen artikulieren. Zu gegebener Zeit werden wir weiter berichten.
Unsere Mitglieder rufen wir auf, sich mit Anregungen und Hinweisen zu diesem Thema an der innergewerkschaftlichen Debatte zu beteiligen.