Beschlüsse des VG Oldenburg und Hannover (AZ6B3528/12 v. 08.06.2012 und 13 BV 3685/12) kippen erwartungsgemäß alle beklagten Beförderungen

25.06.2012

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter in Niedersachsen hatte frühzeitig davor gewarnt, als der Beurteilungserlass mit der Binnendifferenzierung in der Vollnote C mit den Varianten „Oben–Mitte-Unten“ seinerzeit in Kraft trat. Man musste kein Verfassungsrechtler sein, um zu wissen, dass genau hier der Ansatz verwaltungsgerichtlicher Einwände erfolgen würde. Diverse Änderungsvorstöße bis ins Frühjahr 2012 auch im PHPR waren erfolglos.
Beschlüsse des VG Oldenburg und Hannover (AZ6B3528/12 v. 08.06.2012 und 13 BV 3685/12) kippen erwartungsgemäß alle beklagten Beförderungen

Jetzt haben zwei Verwaltungsgerichte im erwarteten Sinne entschieden. Dem Verfassungsrang aus Artikel 33 II GG von Eignung, Leistung und Befähigung wurde juristisch entsprochen. Ursache der Klagen sind eindeutig fehlende Planstellen!

Der BDK hat schon seit Jahren vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung in der niedersächsischen Polizei darauf hingewiesen, dass diese „Engpässe“ eintreten. Ohne ein kurzfristiges zusätzliches Hebungsprogramm nach A 10 drohen nun Kolleginnen und Kollegen mit A 9 in Pension gehen zu müssen. Das kann und darf nicht sein!

Aber wer nun versucht „Schwarze Peter“ zu verteilen, sollte sich daran erinnern, dass schon mit der Einführung der zweigeteilten Laufbahn in den 90-iger-Jahren die erforderlichen Stellenhebungen nicht erfolgten. Durch Personaleinsparungen und andere Maßnahmen wurde sie fast „eigenfinanziert“.

Nur, wer hat denn da seinerzeit ohne Protest zugestimmt?

Leider hat die „Aufholjagd“ bei den Stellenhebungen seit 2004 noch nicht zu dem gewünschten Effekt, nämlich einer grundsätzlich finanziellen Besserstellung geführt.

Der BDK fordert jetzt zu einer redlichen Diskussion auf und erwartet, dass alle Beteiligten zusammen mit der Politik eine Lösung suchen und umsetzen. Gerade vor den Landtagswahlen im nächsten Jahr erwarten und fordern wir verlässliche Aussagen. Lippenbekenntnisse und lauwarme Formulierungen lehnen wir ab! Es muss gewährleistet werden, dass alle Kolleginnen und Kollegen mit mindestens A 10 in Pension gehen können! Ebenso wichtig ist eine spürbare Erhöhung des Anteils der A 11-DP und Planstellen.



Der geschäftsführende Landesvorstand

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter in Niedersachsen (BDK) ist die größte Interessen- und Fachvereinigung von Kriminalistinnen und Kriminalisten der niedersächsischen Polizei. Er engagiert sich landesweit für seine Mitglieder und die niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger, um seinen Beitrag zur Zukunfts- und Leistungsfähigfähigkeit der inneren Sicherheit durch die ermittelnden Bereiche aufrecht zu erhalten.

 

BDK - Gut, dass es ihn gibt