"Berliner Luft"
20.02.2022
Offener Vollzug bedeutet, dass ein Straftäter nicht rund um die Uhr in einer Haftanstalt eingesperrt ist. Vielmehr geht es beim offenen Vollzug darum, die Haftbedingungen zu lockern. Das bedeutet, die Verurteilten dürfen das Gefängnis tagsüber verlassen, außerhalb einer Beschäftigung nachgehen und die Wochenenden in der Regel zu Hause verbringen.
Der Landesverband Hamburg des BDK kritisiert diese Art des „Knasttourismus“ scharf. Der Landesvorsitzende Jan Reinecke dazu in einem Interview für den Spiegel:
»Berlin rollt Verbrechern den roten Teppich aus, und Hamburg guckt zu. In Berlin ist der offene Vollzug für schwerkriminelle Drogenhändler die Regel. Das jedoch führt die Ermittlungen bei schweren Straftaten ad absurdum. Täter aus dem Milieu der organisierten Kriminalität sind für den offenen Vollzug nicht geeignet. Er ist für sie vielmehr »eine Kontaktbörse, um ihr Netzwerk zu erweitern.“
Das gesamte Interview kann im Spiegel unter folgendem Link nachgelesen werden:
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/haeftlinge-nutzen-gefaengnis-trick-zum-offenen-vollzug-lieber-nach-berlin-a-ba8ae5b4-6e01-4f92-9f63-9299cb18704a