Belastungen der K2 im Bereich der Kinderpornografie

16.01.2020

Langfristige Forderungen des BDK

Seit 2016 befasst sich der BDK mit der Bearbeitung der Kinder- und Jugendpornografie in Rheinland-Pfalz . Nicht zuletzt aufgrund der verbesserten internationalen Zusammenarbeit, vor allem mit dem „National Center for missing and exploited Children“ (NCMEC) der USA, sind die Fallzahlen deutlich gestiegen. Die fortwährende generelle technologische Entwicklung führt vor allem in diesem Deliktsbereich auch zu einer deutlichen Steigerung der jeweils auszuwertenden Datenmengen. 

Der BDK hat gegenüber dem Ministerium mehrfach auf diese Problematik hingewiesen. Dabei ging es insbesondere um

- leistungsstärkere Auswerterechner und Auswertetools,

- den beschleunigten Ausbau des  Sonderdatennetzes (Schmutzdatennetz),

- die Prüfung der Aufnahme einer Erschwerniszulage für diesen Bereich

- eine ausreichende Personalausstattung.

Das MDI bestätigte Handlungsbedarfe in technischer, personeller und organisatorischer Hinsicht. Hieraus ergaben sich konkrete Umsetzungsbemühungen. So sollten leistungsstärkere Rechner für den Einsatz in den K 2 zugewiesen werden, die in weiten Teilen noch nicht angekommen sind. Zusätzliche Lehrgänge im Bereich KIPO sind im Angebot, können aber aus Budgetgründen oftmals nicht belegt werden.  Das Sonderdatennetz ist weiterhin im Aufbau. Abgelehnt wurde die Forderung nach einer „Erschwerniszulage KIPO“. Die Personalausstattung bleibt ein alleiniges Problem der Dienststellen.

Das MDI hat unseren Vorschlag zur Einführung der Auswertesoftware VizX2, die bereits bei der KD Ludwigshafen im Einsatz ist, aufgegriffen. Ein landesweites Pilotprojekt zum Einsatz der Software soll Anfang des Jahres 2020 beginnen.

Eine weitere Gewerkschaft überraschte mit einer aktuellen Info ihres „Fachausschusses K“ und der Forderung nach der Einführung der Software VizX2 im Bereich KIPO. Der BDK ist erstaunt, dass man erst jetzt die seit langem bestehenden Bedarfe bei der Kriminalpolizei erkennt, begrüßt aber die Forderung, insbesondere da die Begründung mit der des BDK identisch ist.

Insgesamt sieht der BDK einzelne Bemühungen des Ministeriums positiv, jedoch die langen Zeiträume zur Umsetzung der Maßnahmen mehr als kritisch. Die Leidtragenden sind die Kolleginnen und Kollegen im K 2 und K 16.

Hinsichtlich einer Zulage ist der BDK, entgegen der Ansicht des MDI, nach wie vor der Meinung, dass der täglich ständige und massenhafte Umgang im Bereich Sicherung und Auswertung von kinderpornografischen Bildern sehr wohl eine Erschwernis darstellt, die eine Zulage rechtfertigt. Gerade diese belastende Auswertung hält einem Vergleich mit anderen „Erschwernissen“ innerhalb der Polizei sehr wohl stand. Man muss es nur wollen! Die vom MDI ersatzweise ins Spiel gebrachte Supervision kann allenfalls als Ergänzung zu der geforderten Erschwerniszulage gesehen werden.

 Dazu Gerhard Minikus, Leiter K 2 Ludwigshafen:

„Was die Mitarbeiter neben den Inhalten der Auswertung am meisten belastet ist die Tatsache, dass sie dem extrem gestiegenen Arbeitsanfall nicht mehr gewachsen sind und deshalb die Gefahr besteht, aktuelle Missbrauchsfälle nicht rechtzeitig zu erkennen und zu unterbinden.“ 

 

siehe auch: https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/aktuelles/offener-brief-des-bdk-zur-situation-der-bekaempfung-der-kinderpornografie-in-rheinland-pfalz

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