Bekämpfung des Menschenhandels stärken
05.03.2019
Im Sommer 2018 hatten wir den Senator für Justiz, Herrn Dr. Behrendt, angeschrieben, um ihm Vorschläge zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels zu unterbreiten. Nunmehr liegt die Antwort vor.
Im Sommer 2018 hatten wir den Senator für Justiz, Herrn Dr. Behrendt, angeschrieben, um ihm Vorschläge zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels zu unterbreiten.
Wir haben folgende Anregungen vorgebracht:
- Einrichtung einer speziellen Abteilung der Staatsanwaltschaft für alle Formen des Menschenhandels sowie einer konkreten Landgerichtskammer für das gesamte Phänomen
- gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen zur gegenseitigen Ergänzung kriminalistischen und rechtlichen Wissens und somit zu einer beiderseitigen Bereicherung und Qualitätssteigerung
- Prüfung der Erleichterung von dauerhaftem Aufenthaltsrecht für Opfer von Menschenhandel, Orientierung am „italienischen Modell“
Die Antwort des Senators liegt zwischenzeitlich vor. Den unter anderem aus der Praxis an uns herangetragenen Forderungen begegnete er im Wesentlichen wie folgt:
- es bestehen bereits spezialisierte Staatsanwaltschaften für die wesentlichen Formen des Menschenhandels in zwei verschiedenen Abteilungen (255 und 246)
- die Strafkammern am Landgericht sind ausreichend spezialisiert, da in verschiedenen Phänomenbereichen ähnliche Kenntnisse zur Führung komplexer Verfahren erforderlich seien (z. Bsp. Prüfung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen, Umgang mit Auslandsbezügen)
- gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen werden begrüßt, jedoch hinsichtlich der Ausrichtung an den BDK oder die Polizei verwiesen
- eine klare Regelung des Aufenthaltsrechts für Opfer von Menschenhandel sowie eine nähere Befassung mit dem „italienischen Modell“ wird begrüßt
Wir werden beobachten, inwieweit die durch den Justizsenator aufgenommenen Anregungen in eine konkrete Umsetzung münden werden.