Bekämpfung der Kinderpornografie und des Extremismus bedürfen endlich klarer Befugnisse

24.09.2020

Der BDK Sachsen begrüßt den Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Beschluss des Bundesrates zur Bekämpfung von Kinderpornografie und extremistischer Straftaten und die Initiative des Sächsischen Staatsministers des Innern zur Schaffung einer gesetzlichen Speicherpflicht für Kommunikationsdaten.
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Straftaten der Kinderpornografie machen ihrer Ausbreitung nach nur betroffen. Es ist an der Zeit, die zur Verfügung stehenden Verfolgungsmöglichkeiten im Lichte der neuen Kommunikationswelt neu zu betrachten. Eine Verschärfung der Strafzumessung ist sicher förderlich, hilft aber allein nicht weiter. Neben der erforderlichen personellen Aufstockung in der Polizei und der Justiz müssen Befugnisse vorgehalten werden, die eine Strafverfolgung überhaupt erst ermöglichen. Das Netz gestaltet sich eben anders, als manche politischen Bedenkenträger dies wahrhaben wollen. 

Der BDK fordert beständig, die gesetzlichen Regelungen zur Nutzung der Verkehrsdaten in der Telekommunikation (sog. Vorratsdatenspeicherung) zur Identifizierung der Tatverdächtigen zu schaffen, um diese Daten zu gesetzlich genau bestimmten Zwecken der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung vor Verlust zu  sichern und dann eben auch nutzen zu können. Bislang scheiterten jegliche Initiativen an vordergründig parteipolitischen Bedenken.

Nicht zu vermitteln ist die aktuelle Verweigerungshaltung des Koalitionspartners  Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag auf die Ankündigung des Sächsischen Staatsministers des Innern, Prof. Dr. Wöller, die Bundesratsinitiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterstützen zu wollen. Wieder werden die vorgeblichen Verletzungen der Bürgerrechte in den Raum gestellt – ein „Bürgerrecht auf Straffreiheit“?

Bedenklich ist die Ankündigung, dass es einen sächsischen Beitritt zu dieser Initiative durch eine Blockade der Justizministerin Katja Meier (BÜNDIS 90/Die GRÜNEN) nicht geben werden wird. Wir fordern Frau Justizministerin Meier auf, sich in ihren Entscheidungen von der Verantwortung für ihr Amt und nicht von parteipolitischen Erwägungen leiten zu lassen.   

Es stellt sich dann doch die Frage, ob das Justizressort richtig vergeben wurde.

Bürgerrechte sind nicht nur Schutzrechte des Bürgers gegen vermeintliche staatliche Willkür. Bürgerrechte sind auch verpflichtende Maßgaben an den Staat, die Bürger in der Auslebung ihrer Grundrechte zu schützen. So auch vor Kriminalität. Eine Handlungsunfähigkeit der Polizei durch fehlende rechtliche Möglichkeiten unterläuft diese Verpflichtung des Staates.

 „Es muss gelingen, die Gesellschaft vor derartigen Straftaten zu schützen. Neue Kriminalitätsphänomene und neue Kommunikationsformen bedürfen neuer Betrachtungen. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Strafverfolgung und der Opferschutz bei der Bekämpfung der Kinderpornografie an fehlenden Möglichkeiten der Identifizierung und Namhaftmachung der Täter scheitern.  Nicht nur hier sind bundesweite Lösungen erforderlich. Alles andere ist Täterschutz und der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln.“

Peter Guld
Bund Deutscher Kriminalbeamter
Landesvorsitzender Sachsen