Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt zum 01.01.2019 um 0,5 Prozent auf 3,05 Prozent
15.10.2018
Demnach liegt der Beitragssatz bundeseinheitlich ab dem 01.01.2019 bei 3,05 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Nach § 58 Abs. 1 SGB XI wird der Beitrag von den versicherungspflichtig Beschäftigten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, und ihren Arbeitgebern jeweils zur Hälfte getragen. Das bedeutet, dass ab dem 01.01.2019 Arbeitgeber und Beschäftigte die Beiträge in Höhe von jeweils 1,525 Prozent, welche aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt berechnet werden, zahlen müssen.
Eine Ausnahme hiervon bildet das Bundesland Sachsen, in dem sich die Arbeitgeber nicht mit 50 Prozent beteiligen müssen. Sie übernehmen in Sachsen vom Gesamtbeitrag 1,025 Prozent, während die Arbeitnehmer/Beschäftigten 2,025 Prozent übernehmen müssen. Dies hängt damit zusammen, dass in diesem Bundesland kein Feiertag gestrichen wurde, welcher grundsätzlich auf einen Arbeitstag fällt. In den übrigen Bundesländern wurde zum Ausgleich der Mehrbelastung für die Arbeitgeber der Buß- und Bettag gestrichen.
Für kinderlose Versicherte ab dem vollendeten 23. Lebensjahr kommt noch der sogenannte Kinderlosenzuschlag in Höhe von 0,25 Prozentpunkte hinzu, so dass von ihnen ein Gesamtbeitrag von 3,30 Prozent zu leisten ist. Dieser Zuschlag ist von den Versicherten stets alleine zu leisten. Eine Beteiligung des Arbeitgebers am Kinderlosenzuschlag erfolgt nicht.
Rentner, Selbstständige und freiberuflich Tätige müssen den Beitragssatz zur Pflegeversicherung selbstständig aufbringen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) begründete den Anstieg mit verbesserten Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Dringend müssten auch die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte verbessert werden. Die Pflegeversicherung werde deshalb in diesem Jahr ein Defizit von voraussichtlich über drei Milliarden Euro erwirtschaften. Die Anhebung des Beitragssatzes um 0,5 Prozentpunkte führt laut Ministerium zu Mehreinnahmen von 7,6 Milliarden Euro. Das garantiere Beitragsstabilität bis 2022.
Letztmals wurde der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung zum 01.01.2017 um 0,2 Prozentpunkte angehoben.