Beharrlichkeit führt zum Ziel – der Durchbruch beim prüfungserleichterten Aufstieg ist da.
03.11.2016
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat sich in der Vergangenheit intensiv für die Einräumung von Aufstiegsausbildungen von Kolleginnen und Kollegen der Laufbahngruppe 1.2 in die Laufbahngruppe 2.1 eingesetzt.
Dabei verfolgten wir beständig das Anliegen, die Möglichkeiten des sächsischen Laufbahn- und Beamtenrechtes nebeneinander und ausgewogen heranziehen zu können, um möglichst zielgruppengerecht die vorhandenen Möglichkeiten ausschöpfen.
Viel Papier wurde beschrieben, der Rechtsweg beschritten – die Zahl der im Sachzusammenhang geführten Gespräche ist nicht mehr zu überschauen.
Beim sog. Praxisaufstieg gem. § 24 Abs. 4 SächsLVO und bei der sog. Sprungbeförderung gem. 27 Abs. 5 SächsBG sind wir noch nicht so richtig vorangekommen. Da wird der Bund Deutscher Kriminalbeamter natürlich weiter dran bleiben.
Erfreut können wir zur Kenntnis nehmen, dass bei der Möglichkeit des prüfungserleichterten Aufstieges gem. § 33 Abs. 2 SächsLVO nunmehr der Durchbruch geschafft wurde.
Nunmehr ist die Phase der bloßen Orientierung auf das Jahr 2017 überwunden. Die durchaus gesehene Gefahr, dass diese Form der Aufstiegsausbildung auf Grund der angespannten Ausbildungsressourcen (Ausbildung Wachpolizei und des erhöhte Einstellungskorridors in der Polizei) wieder geopfert wird, ist nunmehr vom Tisch.
Die Größenordnung von 40 Beamten erfreut besonders. Da darf man dem SMI auch mal Respekt zollen.
Mit der Anberaumung des Lehrganges wird dem dienstlichen Bedarf Rechnung getragen, indem der Anteil des gehobenen Dienstes in der sächsischen Polizei eine Erhöhung erfährt. Mit Vollzug des Aufstieges werden bislang belegte Planstellen A 9 und A 9+Z frei, allesamt dringend benötigte Aufstiegsmöglichkeiten für jüngere Kolleginnen und Kollegen.
Und wir sehen die Entscheidung natürlich als Anerkennung für die Lebensleistung und als Möglichkeit für die lebensälteren Kolleginnen und Kollegen, ihrer beruflichen Laufbahn eine andere Perspektive zu geben. Diesen Bedarf hatten wir bereits im Vorgriff auf gewerkschaftlichem Wege erhoben.
Der Landesverband Sachsen des BDK ruft die Kolleginnen und Kollegen auf, die ihren Ausbildungsbedarf bereits beim BDK verdeutlicht haben, ihre Bewerbung für eine Teilnahme an der Aufstiegsausbildung bei ihrem Dienstvorgesetzten vorzulegen. Die Einzelheiten für die Bewerbung sind im Intranet der sächsischen Polizei hinterlegt.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter begrüßt die Entscheidung und wird sich auch weiter in dieser Form einbringen.
Peter Guld
Landesvorsitzender