Beförderungsverfahren 2015 – Beförderungen bis A11
01.03.2015
Im Einzelnen stellen sich die Quoten wie folgt dar:
Die Behörden und Einrichtungen sind jetzt aufgerufen, den konkreten Bedarf zu berechnen und beim ISIM anzumelden. Danach werden die konkreten Beförderungszahlen festgelegt.
Wie in den letzten Jahren können die BuE in begründeten Einzelfällen mit Zustimmung der Personalvertretungen einen Austausch von Beförderungsmöglichkeiten zwischen den Bereichen Schutz- und Kriminalpolizei sowie den Gruppen FH/ASA-Ausbildung und Bewährungsaufstieg veranlassen.
Für die Beförderungsämter A 12 und A 13 gelten festgelegte Funktionsbindungen. Die potentiellen Stellen sind durch die BuE an das ISIM gemeldet worden; es wird in Kürze mit der Bekanntgabe der Zahlen gerechnet.