Beförderungsquoten 2019

11.02.2019

Das Innenministerium in Mainz hat die Beförderungsquoten für das Beförderungsverfahren im Jahr 2019 erausgegeben. Das Beförderungsbudget liegt unverändert wie im letzten Jahr bei 2,5 Millionen Euro. Die einzelnen Beförderungs-quoten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Beförderungsquoten 2019

Beförderungen nach A10 / A11

Besoldungsgruppe Quote 2017 Quote 2018 Quote 2019
 Nach A10 -Bewährungsaufstieg  20 %  21 %  21 %
 Nach A10 –Studium/ASA  31 %  31 %  31 %
 Nach A11 -Bewährungsaufstieg  21 %  21 %  21 %
 Nach A11 –Studium/ASA  30 %  31 %  31 %

 

 Beförderungen mit Funktionsbindung

 
 

Behörde/Einrichtung

Nach A12

Nach A13

PP Koblenz

18

9 + 1 x Verwaltung

PP Mainz

12

4

PP Rheinpfalz

14+ 1 x Verwaltung

6

PP Westpfalz

11

5 + 1 x Verwaltung

PP Trier

13 + 1 x Verwaltung

5

PP ELT 9 + 1 x Verwaltung  4 + 1 x Verwaltung
 LKA 9 2
 HDP

4

2

 

Aus Sicht des BDK wird mit dem unveränderten Beförderungsbudget für das Jahr 2019 klar, dass sich an den bislang geltenden Wartezeiten für eine Beförderung nichts ändern wird und bei der Polizei Rheinland-Pfalz auch zukünftig nicht alle leistungsstarken Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitnah befördert werden können.

Eine Erhöhung des Beförderungsbudgets wäre auch vor dem Hintergrund der gefühlten Wertschätzung der Kolleginnen und Kollegen zu begrüßen gewesen. 

Während strukturelle Veränderungen in anderen Beamtengruppen zu einer deutlichen Erhöhung des Beförderungsbudgets oder einer Anhebung des Eingangsamts führen, wird den gestiegenen Anforderungen bei der Polizei zumindest monetär kaum Rechnung getragen. Der BDK setzt sich daher auch weiterhin für eine Verbesserung der Karriereperspektiven ein und steht für folgende Forderungen:

 

- deutliche Erhöhung des Beförderungsbudgets

- Regelbeförderung nach A10

- zeitnahe Beförderung von Funktionsinhabern nach
   erfolgreicher Stellenbesetzung  

- mehr als ein Beförderungstermin im Jahr