Beförderungsquoten 2019
11.02.2019
Beförderungen nach A10 / A11
Besoldungsgruppe | Quote 2017 | Quote 2018 | Quote 2019 |
---|---|---|---|
Nach A10 -Bewährungsaufstieg | 20 % | 21 % | 21 % |
Nach A10 –Studium/ASA | 31 % | 31 % | 31 % |
Nach A11 -Bewährungsaufstieg | 21 % | 21 % | 21 % |
Nach A11 –Studium/ASA | 30 % | 31 % | 31 % |
Beförderungen mit Funktionsbindung
Behörde/Einrichtung |
Nach A12 |
Nach A13 |
---|---|---|
PP Koblenz |
18 |
9 + 1 x Verwaltung |
PP Mainz |
12 |
4 |
PP Rheinpfalz |
14+ 1 x Verwaltung |
6 |
PP Westpfalz |
11 |
5 + 1 x Verwaltung |
PP Trier |
13 + 1 x Verwaltung |
5 |
PP ELT | 9 + 1 x Verwaltung | 4 + 1 x Verwaltung |
LKA | 9 | 2 |
HDP |
4 |
2 |
Aus Sicht des BDK wird mit dem unveränderten Beförderungsbudget für das Jahr 2019 klar, dass sich an den bislang geltenden Wartezeiten für eine Beförderung nichts ändern wird und bei der Polizei Rheinland-Pfalz auch zukünftig nicht alle leistungsstarken Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitnah befördert werden können.
Eine Erhöhung des Beförderungsbudgets wäre auch vor dem Hintergrund der gefühlten Wertschätzung der Kolleginnen und Kollegen zu begrüßen gewesen.
Während strukturelle Veränderungen in anderen Beamtengruppen zu einer deutlichen Erhöhung des Beförderungsbudgets oder einer Anhebung des Eingangsamts führen, wird den gestiegenen Anforderungen bei der Polizei zumindest monetär kaum Rechnung getragen. Der BDK setzt sich daher auch weiterhin für eine Verbesserung der Karriereperspektiven ein und steht für folgende Forderungen:
- deutliche Erhöhung des Beförderungsbudgets
- Regelbeförderung nach A10
- zeitnahe Beförderung von Funktionsinhabern nach
erfolgreicher Stellenbesetzung
- mehr als ein Beförderungstermin im Jahr