Beamtenbesoldung in Niedersachsen zu niedrig
25.10.2018
In einem Revisionsverfahren ist über die Klage von zwei Beamten für die Jahre 2005 bis 2016 zu entscheiden. Es geht um den Abstand zum Grundsicherungsniveau in der untersten Besoldungsstufe. Dieser sei über Jahre hinweg geringer als 15 Prozent gewesen, so die aktuelle Annahme des 2. Senates. Die teilweisen Erfolge der Kläger in den Vorinstanzen könnten nun erweitert werden - Auswirkungen insgesamt auf die Beamtenbesoldung in Niedersachsen sind zu erwarten.
Der BDK Niedersachsen hatte seine Mitglieder über viele Jahre informiert und Hilfestellung geleistet hinsichtlich der Frage, ob und wie Widersprüche gegen die Bezügemitteilungen einzulegen seien. Entsprechend sind viele Verfahren ruhend gestellt und auf Basis des Urteils neu zu beurteilen.
Der BDK wird die Entscheidung genau prüfen und informieren!
Der Geschäftsführende Landesvorstand
Update, 04.11.18 - Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes Nr. 76/2018 vom 30.10.2018
Niedersächsische Besoldung nicht amtsangemessen
"Die Besoldung der Beamten des Landes Niedersachsen in den Besoldungsgruppen A 8 und A 11 war in den Jahren 2005 bis 2012 und 2014 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen; das Gleiche gilt für die Besoldung der Beamten in den Besoldungsgruppen A 9 und A 12 in den Jahren 2014 bis 2016. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden und dem Bundesverfassungsgericht zwei Verfahren zur Besoldung im Land Niedersachsen zur Entscheidung vorgelegt. ..."
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