BDK zur Änderung des Polizeigesetzes NRW
07.05.2013
Anlässlich der Öffentliche Anhörung des Innenausschusses am 08.05.2013 hat der BDK seine Stellungnahme zur Novellierung des Polizeigesetzes NRW vorgelegt.
Bei der Anhörung werden Sebastian Fiedler und Oliver Huth den BDK vertreten und den Abgeordneten für Fragen zur Verfügung stehen.
Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und des Polizeiorganisationsgesetzes soll insbesondere den offenen Einsatz optisch-technischer Mittel (Videobeobachtung) zur Verhütung von Straftaten in § 15a Absatz 5 PolG NRW verlängern und Normen zur Erhebung von Telekommunikations- und Telemediendaten zur Gefahrenabwehr einführen.
20130503_BDK_Stellungnahme_PolG NRW.pdf
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