BDK Wahlprüfsteine zur Hamburger Bürgerschaftswahl 2020
15.01.2020
1. Wahlkampfziele zur Bürgerschaftswahl 2020
Das politische Spektrum umfasst zahlreiche Einzelbereiche. Die Innere Sicherheit ist eines davon.
- Wo siedelt Ihre Partei im Sinne einer Prioritätenliste das Thema „Innere Sicherheit“ an?
- Welche Themen sind Ihnen ggf. wichtiger?
2. Vergütung
Der BDK fordert eine „Eins-zu-Eins-Übernahme“ der Tarifergebnisse (TV-L) für die Beamten.
- Wie steht Ihre Partei zur Übernahme der Tarifergebnisse für die Dauer der kommenden Legislaturperiode?
Polizeibeamte des Landes Hamburg mussten in den letzten Jahren zahlreiche Streichungen, Kürzungen und sonstige Verschlechterungen hinnehmen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Übergangsgeld, Heilfürsorge, 40-Stunden-Woche etc.).
- Welche Maßnahmen gedenkt Ihre Partei angesichts dieser kontinuierlichen Verschlechterungen zu ergreifen, damit die Polizei Hamburg auf dem Arbeitsmarkt im Wettbewerb um die „besten Köpfe“ bestehen kann?
3. Zulagen
Seit über 30 Jahren wurde der Betrag der Polizei- bzw. Feuerwehrzulage nicht verändert, mit der Folge, dass durch Inflation u.a. der Gegenwert zwischenzeitlich auf weniger als ¼ abgesunken sein dürfte. Der BDK fordert eine Dynamisierung (Einbeziehung in die regelmäßigen Gehaltsanpassungen) der Zulage.
- Wie steht Ihre Partei zu dieser Forderung des BDK?
Ferner wurde im Rahmen von Sparmaßnahmen zu Ungunsten der Vollzugsbeamtinnen und -beamten die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulage gestrichen. Der BDK fordert deren Wiedereinführung.
- Wie steht Ihre Partei zu dieser Forderung des BDK?
Das Leben in der Metropolregion Hamburg ist im Vergleich zu Flächenländern deutlich teurer. Der BDK fordert deshalb als Ausgleich eine „Metropolzulage“ analog zur häufig angeführten „Ballungsraumzulage“.
- Wie steht Ihre Partei zu dieser Forderung des BDK?
4. Heilfürsorge
Nach Abschaffung der Freien Heilfürsorge und späteren Einführung der „Heilfürsorge-Light“ für Neueinstellungen bei der Polizei wurden unlängst weitere Leistungskürzungen beschlossen. In der Beihilfe wurde versucht, die gleichen Leistungskürzungen zumindest durch den Wegfall der Kostendämpfungspauschale für die Beihilfeempfänger finanziell etwas abzumildern. Eine analoge Kompensation wurde für die heilfürsorgeberechtigten Vollzugsbeamtinnen und -beamten in den gefahrengeneigten Bereichen der Polizei und Feuerwehr durch den aktuellen Senat und in der Bürgerschaft abgelehnt.
- Wie stehen Sie zu der Forderung des BDK, zur Freien Heilfürsorge zurückzukehren – wodurch der zu leistende Eigenanteil von 1,4 % entfiele?
5. Personalkörper
Seit vielen Jahren besteht die Diskussion, die Lebensarbeitszeit der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten zu erhöhen.
- Plant Ihre Partei eine Erhöhung der Lebensarbeitszeit für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte?
- Wenn ja, in welcher Ausgestaltung?
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte nehmen immer häufiger die Möglichkeiten zu Teil-, Eltern-, Erziehungs- und Pflegezeiten wahr, zuzüglich Sabbaticals und Sonderurlaube. Dies führt zu immer höheren kurz- oder auch längerfristigen Abwesenheiten der Beschäftigten, in der Regel ohne Ersatz. Nur noch in wenigen Fällen dürfte eine Beschäftigte/ein Beschäftigter heute seine gesamte Dienst-/Arbeitszeit zu 100% ausüben.
- Wie steht Ihre Partei zu der Forderung des BDK – wie in der privaten Wirtschaft bereits üblich – Personal mit einem entsprechenden Faktor einzustellen?
Unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizei Hamburg herrscht weitrechend die Auffassung vor, über zu wenig Personal zu verfügen. Aufgrund uneinheitlicher Aufgabenbereiche, unterschiedlicher und ständig wechselnder - auch politischer - Anforderungen und einer hohen Dynamik bei den Notwendigkeiten einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung sind aussagekräftige und tatsächlich anwendbare Personalbedarfsberechnungen für die Kriminalpolizei problematisch oder - zumindest in bestimmten Bereichen - gar nicht möglich.
- Welche Bemessungsgrundlagen zur Feststellung eines ausreichenden Personalbedarfs zur Erfüllung des staatlichen Anspruchs an Strafverfolgung sollten Ihrer Meinung nach angelegt werden?
6. Berufsbild Kriminalassistent
Der stetig anwachsende Ermittlungsaufwand ist durch den ausschließlichen Einsatz von Kriminalbeamten nicht mehr zu bewältigen. Durch das Einstellungspaket von „50 + 4“ Tarifbeschäftigten zur Ermittlungsunterstützung erfolgte eine erste Entlastung. Der BDK fordert gerade für nichthoheitliche Ermittlungsaufgaben verstärkt den Einsatz von Tarifbeschäftigten und dazu die Einführung des Berufsbildes „tarifbeschäftigte(r) Kriminalassistentin/Kriminalassistent“ - mindestens in der Entgeltgruppe 9 (TV-L).
- Wie steht Ihre Partei zu dieser Forderung des BDK?
7. Aufgabenkritik
Die Kriminalpolizei stellt sich seit Jahren Aufgabenzuwächsen, wie sie z. B. durch Strafgesetzänderungen entstehen, (siehe Sexualstrafrechtsänderung durch die „Me-Too-Debatte“ oder Hasskriminalität), ohne diese Mehraufgaben in ausreichender Form durch zusätzliche Stellen untermauern zu können. Die Gleitzeitkonten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeit in der Kriminalpolizei sind übervoll und der Überstundenberg wächst stetig. Diesem ist nur noch zu begegnen, indem der Ausnahmefall der Bezahlung zunehmend zum Regelfall wird. Der gesetzliche „Normalfall“ des auch aus Fürsorgeaspekten zu favorisierenden Freizeitausgleichs ist bei dem Arbeitsaufkommen faktisch nicht möglich. Es droht, dass zukünftig Überstunden aufgrund der gesetzlichen Verjährung verfallen.
- Bitte beschreiben Sie Lösungen, wie Ihre Partei dieser Diskrepanz „Steigerung des Arbeitsaufkommens – unzureichende Mitarbeiterzahlen - Überstundenproblematik“ ggf. zu begegnen gedenkt.
- Wie bewertet Ihre Partei das Verhältnis von gesetzlichem Auftrag und ausreichend zu erfüllender Aufgabenwahrnehmung der (Kriminal-)Polizei?
- Sollten (kriminal-)polizeiliche Aufgabenbereiche aufgegeben oder vernachlässigt werden?
- Wo sieht Ihre Partei hier Lösungsmöglichkeiten?
Die Polizei Hamburg verzeichnet durchgehend einen Krankenstand von ca. 10 %.
- Sieht Ihre Partei einen Zusammenhang zwischen Arbeitsaufkommen/Überstunden und Krankenstand?
- Wenn ja, welche Konsequenzen wären abzuleiten?
8. IT-Ausstattung
Die ermittlungsrelevanten IT-Systeme der Kriminalpolizei Hamburg sind veraltet, untauglich oder störungsanfällig, (siehe CRIME, PIAV, MOBILPOL, LIMS, ALIS, EVB, Messenger24 und der Internetzugang). „Digitale Spuren“ gewinnen für Ermittlungsverfahren und andere Aufgabenbereiche zunehmend an Bedeutung.
- Wie müsste sich die Polizei Hamburg Ihrer Meinung nach in Ausrüstung, Personal und Aus- und Fortbildung aufstellen?
Straftaten werden zunehmend im und durch das Internet begangen. Die Polizei findet im digitalen Raum anlassunabhängig nur sehr eingeschränkt statt.
- Wie steht Ihre Partei zu der BDK-Forderung nach anlassunabhängigen „Streifen im Internet“?
9. Neubau für die Kriminalwissenschaft- und Technik
Der im Polizeipräsidium ansässigen LKA-Abteilung für Kriminalwissenschaft und Technik (LKA 3) fehlt es an einer zeitgemäßen Infrastruktur mit Gasversorgung, Klimatechnik, Zu- und Ablufttechnik, Schleusen, Laboraufzügen, Gefahrstoffschränken, Druckluftanschlüssen und Notstromversorgung. Die zu Laborräumen umfunktionierten Büros im Gebäude des Polizeipräsidiums - verbunden mit der zwischenzeitlich besorgniserregenden räumlichen Enge (die 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kriminaltechnik benötigen rd. 1/3 mehr Platz) - entsprechen damit längst nicht mehr den aktuellen Richtlinien zur Arbeitssicherheit in Laboratorien. Trotz dieser „Mängelliste“ steigen Anforderungen der Justiz an die strafrechtlich relevanten Ergebnisse aus der Kriminaltechnik. Bei einem „weiter so“ bestünde in wenigen Jahren die Wahrscheinlichkeit, dass die Untersuchungsergebnisse und Gutachten der Kriminaltechnik angreifbar und somit für strafrechtliche Gerichtsverfahren nicht mehr verwertbar wären.
- Wie steht Ihre Partei zur Forderung des BDK nach einem den aktuellen wissenschaftlichen Anforderungen gerechten Neubau eines Laborgebäudes für das LKA 3 auf der Polizeiliegenschaft in Hamburg/Alsterdorf-Winterhude?
10. Rufbereitschaften
Rufbereitschaften sind sehr sozial- und familienfeindlich, da diese stets zusätzlich zum Dienst in der eigentlichen Freizeit abgeleistet werden, (Abend- und Nachtzeit, Wochenenden und Feiertage). Für die Rufbereitschaften werden lediglich 12,5 % der geleisteten Zeit als nicht bezahlbare Mehrarbeit angerechnet. Für den Dienstherrn ist dies die günstigste Alternative, um Personal vorzuhalten.
- Wie stehen Sie zu der Forderung des BDK, Rufbereitschaften besser zu vergüten?