BDK und Tarif – eine gute Kombination

03.05.2024

Berliner Polizeidienstkräfteverordnung (PDieVO) berücksichtigt auch BDK-Vorschläge
Kriminalpolizei

Ein in jeder Hinsicht bemerkenswerter Vorgang hat zunächst seinen Abschluss gefunden. Nach jahrelanger Diskussion ist die Neufassung der Verordnung über die Wahrnehmung bestimmter polizeilicher Aufgaben durch Dienstkräfte der Polizei Berlin (Polizeidienstkräfteverordnung - PDieVO) am 28. April 2024 in Kraft getreten. Zuvor gab es ein langes Hin- und Her zwischen Polizei und Innen- sowie Finanzverwaltung. Nachdem die Tarifbeschäftigten in der Justizverwaltung neue Befugnisse und vor allem die griffigere Bezeichnung der „Justizbeschäftigen“ erhalten hatten, sollten die verschiedenen Gruppen der Tarifbeschäftigten in der Polizei auch unter dem Sammelbegriff „Polizeibeschäftigte“ nach außen hin per Dienstausweis erkennbar sein.

Hierzu bedurfte es einer Änderung der Rechtslage. Dem BDK war es wichtig, das Thema „Ang. i.E.“ (Angestellte/-r im Ermittlungsdienst) bzw. zuletzt TB iE (Tarifbeschäftigte/-r im Ermittlungsdienst ) inhaltlich mit aufzunehmen und hier die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass die Tätigkeiten, die den TB iE quasi „traditionell“ in der kriminalpolizeilichen Ermittlungstätigkeit übertragen wurden, endlich eine rechtssichere Grundlage bekommen.

Und: der TV-L sieht auch finanzielle Besserstellungsmöglichkeiten z.B. beim Thema „Datenverarbeitung“ vor. Insofern ist der BDK erfreut, dass sich seine Bemühungen um die Besserstellung der angestellten Kolleginnen und Kollegen bei Dir ZeSo, auf den Abschnitten oder in den Kriminalkommissariaten und vielen anderen Bereichen ausgezahlt haben. Auf Bedenken bzw. geradezu erbitterten Widerstand seitens des LKA traf jedoch der Vorschlag, auch die tarifbeschäftigten Tatortforensiker explizit mit in die PDieVO aufzunehmen.

Der geschäftsführende Landesvorstand 

Berlin, 02. Mai 2024