BDK trifft sich mit dem neuen Personalchef der Polizei im Innenministerium

10.02.2021

Am 25.01.2021 trafen sich der Landesvorsitzende des BDK Bayern, Robert Krieger, und seine Stellvertreter, Jürgen Schneider und Andreas Stahl, mit dem neuen Personalchef der Bayerischen Polizei, Herrn MR Christoph Klatt, zu einem Antrittsbesuch und Meinungsaustausch im Innenministerium, selbstverständlich unter akribischer Einhaltungen der Abstands- und Hygienebestimmungen
Kriminalpolizei

In dem knapp eineinhalbstündigen Gespräch wurden verschiedene Themen, die dem BDK unter den Nägeln brennen, angesprochen.

So ist es uns ein dringendes Anliegen, dass einerseits das kriminalpolizeiliche Sachbearbeiter-Programm, vagabundierende Stellen mit einer Bewertung von A 9/11(12), kontinuierlich ausgeweitet wird und andrerseits auch im Bereich A 12/13 sowie A 13/14 in der 3. QE (vormals gehobener Dienst) bei der Kriminalpolizei ausreichend Perspektiven geschaffen werden. 

Unsere Forderung, wonach die stellvertretenden KPI-Leiter modular nach A 13/14 gehoben werden können und somit für verdiente und kriminalfachlich versierte Kommissariats-Leiter eine entsprechende Aufstiegsmöglichkeit in der 3. QE geschaffen wird, wird derzeit (noch) vom bayerischen Landespolizeipräsidenten abgelehnt. Dieser tendiert dazu, für diesen Bereich DHPol-Abgänger einzusetzen. Eine Dienstpostenhebung „am Mann“ wäre allerdings - unter Beachtung der entsprechenden Leistungsreihung- durchaus auch möglich. 

Weiterhin wurde die Problematik Comkri / Wikri thematisiert. Für die Betroffenen ist es schwerlich nachvollziehbar, dass die Computerkriminalistinnen und -kriminalisten nach ihrer polizeipraktischen Einweisung unmittelbar in A 10 eingruppiert werden, während die Bewerberinnen und Bewerber aus dem Bereich Wirtschaftskriminalität bei vergleichbarer Ausbildung „nur“ in A 9 beginnen können.

Begründet wird dies jedoch damit, dass die Comkris mit dem technischen Vollzugsdienst verglichen werden und hier automatisch höher eingruppiert sind.

Unabhängig davon fordert der BDK, dass beide Sonderlaufbahnen ebenfalls entsprechende Perspektiven, auch mit einem Aufstieg bis hin nach A 13/14 erhalten müssen.

Breiten Raum nahm auch die Diskussion über die geplante Sollstellenverteilung in Bayern ein, wobei dies natürlich in erster Linie kein unmittelbares Thema für den Personalchef selbst ist, sondern vorrangig im Bereich der Polizeiabteilung C 5 bearbeitet werden muss. Unabhängig davon ist der BDK durchaus auch der Auffassung, dass auch der Personalchef die diesbezüglichen Forderungen und Ansichten der Kripo-Vertretung kennen sollte. Auch haben wir festgestellt, dass das ein oder andere Präsidium bei dieser Zuteilung besonders schlecht weg gekommen ist, so dass dort insbesondere die K-Dienststellen - wenn überhaupt - nur gering verstärkt werden können. Eine Sonderzuweisung für die Kriminalpolizei wäre hier dringend erforderlich, zumal mit einer weiteren Aufgabenmehrung in Zukunft gerechnet werden muss. 

Im Rahmen der Corona-Pandemie blieb es natürlich nicht aus, dass auch das Thema „Dienstbefreiung“ und „Notbetreuung“ angesprochen wurde. Leider hat es hier den Anschein, dass die Rahmenbedingungen des Ministeriums von den Präsidien unterschiedlich ausgelegt werden, insbesondere, was Beschäftigte mit „Home-schooling“-pflichtigen Kindern betrifft. Herr Klatt sagte zu, diese Problematik intern erneut zu durchleuchten und den Präsidien entsprechende Anweisungen an die Hand zu geben.

Schließlich wurde vereinbart, dass der unkomplizierte, direkte Kontakt, der mit seinem Vorgänger, MR Gliwitzky, praktiziert werden konnte, auch mit Herrn Klatt weiter fortbestehen kann.

 

 

diesen Inhalt herunterladen: PDF