BDK setzt sich durch: Verbesserungen im Strafprozess
10.11.2015
Die Verbesserung der Bedingungen der Kriminalitätsbekämpfung umfasst für den BDK auch Fragen des Strafrechts. Immer wieder weisen ErmittlerInnen auf Probleme hin. Der BDK hat die Geduld und Durchsetzungsstärke, hier etwas zu ändern. Eine Expertenkommission hat zahlreiche Vorschläge des BDK aufgegriffen und nun zur Umsetzung vorgelegt.
Im Einzelnen z.B.:
- Einführung einer Erscheinenspflicht von Zeugen bei polizeilicher Vernehmung, wenn der Ladung ein einzelfallbezogener Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt
- Abschaffung des Richtervorbehalts für Blutprobenentnahmen im Bereich der Straßenverkehrsdelikte; Übergang der regelmäßigen Anordnungsbefugnis auf die Staatsanwaltschaft
- Regelmäßige audiovisuelle Aufzeichnung von Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen bei schweren Tatvorwürfen oder bei einer schwierigen Sach- oder Rechtslage
- Schaffung einer speziellen gesetzlichen Grundlage für den Einsatz der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und von V-Personen sowie Neuausrichtung des Straftatenkatalogs bei der Telekommunikations-überwachung (TKÜ; § 100a Absatz 2 StPO) anhand übergeordneter Kriterien
usw.
Den gesamten Bericht nebst Anlagen finden Sie hier im Internet: