BDK senkt die Beiträge für Tarifbeschäftigte
12.03.2014
Der Hintergrund hierfür ist, dass sich der Mitgliedsbeitrag sowohl für Beamte als auch für Tarifbeschäftigte aus dem Bruttoeinkommen errechnet. Da aber die Tarifbeschäftigten im Vergleich zu den Beamten wegen des Abzuges der Sozialabgaben ein deutlich geringeres Nettoeinkommen haben, wurde hier ein entsprechender Ausgleich geschaffen.
Das sind die neuen kostengünstigen Mitgliedsbeiträge für Vollzeitbeschäftigte pro Monat:
E 5 8,80 €
E 6 9,19 €
E 7 9,36 €
E 8 10,00 €
E 9 10,68 €
E 10 12,08 €
E 11 12,55 €
E 12 12,99 €
E 13 14,48 €
E 14 15,71 €
E 15 17,35 €
Selbstverständlich zahlen Teilzeitbeschäftigte natürlich nur entsprechend ihrem Anteil der Teilzeitbeschäftigung 25, 50 bzw. 75 % der o.g. Beiträge.
Durch die Beitragssenkung zahlen alle tarifbeschäftigten Mitglieder des BDK trotz der Gehaltserhöhung zum 01.01.2014 weniger als im Jahr 2013!
Kolleginnen und Kollegen, die noch nicht Mitglied im BDK sind, können für 6 Monate „Schnuppermitglied“ für nur 1,00 € im Monat werden. Die Ersparnis aus der Schnuppermitgliedschaft und den dauerhaft deutlich geringeren Monatsbeiträgen ab dem 7. Monat, gleichen die Werbegeschenke anderer Gewerkschaften mehr als aus.
Wir überzeugen durch unsere Leistung! Bei uns gibt es keine „Zwangsmitgliedschaft“ durch Mindestlaufzeiten.
Sollten noch Fragen zur Mitgliedschaft oder zu den Beiträgen bestehen, stehen wir Ihnen/Euch gerne als Ansprechpartner für den Bereich Tarif zur Verfügung (Meral Cakar, Uta Grützner, Christine Löhden, Martina Schölermann).