BDK Sachsen sieht dringenden Handlungsbedarf in der Bewältigung der derzeitig angespannten Sicherheitslage
26.02.2016
Voranzustellen ist, dass die Bewältigung der derzeitigen Entwicklungen kein bloßes polizeiliches Problem sein kann. Insofern ist eine personelle Aufstockung im Bereich der Polizei nur ein Lösungsansatz von vielen. Hier ist ein Komplex von gesellschaftspolitischen, innenpolitischen und polizeiorganisatorischen Maßnahmen erforderlich.
Deutlich begrüßt wird die Absicht, der Umsetzung staatlicher Autorität wieder mehr Platz einzuräumen. Zur Erinnerung: Vor etwa zwei Jahren wurden Forderungen nach mehr Polizei auch mit der Begründung abgelehnt, Sachsen wolle keinen „Polizeistaat“. Den wollten und wollen wir auch nicht.
Als grundsätzliches Erfordernis sehen wir hier, die Wirksamkeit der Polizei nicht per se kritisch zu stellen. Auch für die Polizei, in Gesamtheit und für den Einzelnen, muss das Grundprinzip der Unschuldsvermutung gelten. Jedwede polizeiliche Maßnahme im Nachgang öffentlichkeitswirksam zu verreißen, unterläuft dem Erfordernis einer sofortigen und geeigneten Reaktionsfähigkeit des Staates. Die Polizei braucht diese Handlungssicherheit.
Die Tätigkeit eines wirksamen Verfassungsschutzes wird als unabdingbar angesehen, um unter Beachtung des Trennungsgebotes und grundgesetzlicher Maßgaben die staatliche Autorität im nachrichtendienstlichen Sektor umzusetzen. Eine Infrage-Stellung ist kontraproduktiv.
Der Stellenabbau bei der Polizei ist nunmehr auch tatsächlich auszusetzen, um ein weiteres Voranschreiten des personellen Kahlschlages anzuhalten. Angekündigt wurde diese Maßnahme seit Oktober vergangenen Jahres, bislang erfolgten keine Umsetzungsmaßnahmen.
Die Erhöhung des Einstellungskorridors als Weg, um aus der personellen Schieflage zu kommen, wird vor dem Hintergrund der anstehenden Altersabgänge nicht ausreichen. Zudem stehen die Zugänge erst nach längerer Ausbildungszeit zur Verfügung. Als Möglichkeit wird auf die Einstellung von Tarifpersonal in höher qualifizierten Tätigkeiten, beispielhaft in den Bereichen IT und Auswertung, verwiesen. Diese Entlastungen könnten umgehend zur Verfügung stehen und unterliegen nicht den beamtenrechtlich strengeren Maßstäben. In dieser Hinsicht ist ein Umdenken erforderlich.
Zur Sicherung einer stringenten und effizienten Kriminalitätsbekämpfung sind die Ressourcen der Staatsanwaltschaften zur erhöhen und die Verfahrensabläufe zu beschleunigen. Lange Liege- und Entscheidungszeiten von Verfahren sind nicht Ausdruck sofortiger staatlicher Reaktion.
Die kriminalpolizeiliche Ausrichtung in der polizeilichen Tätigkeit ist wieder zu stärken. Die Bekämpfung aller Kriminalitätsformen, nicht nur der politisch motivierten Kriminalität, bedarf einer qualifizierten kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung. Dies ist in der Polizeiorganisation, der Personalauswahl und der Gestaltung der Aus- und Fortbildung zu berücksichtigen.
Bei der Bereitstellung innovativer Ermittlungsmethoden, beispielhaft der Nutzung von Verkehrsdaten, und Gesetzesinitiativen, wie der Änderungsbedarf des § 125 StGB -Landfriedensbruch- sowie die Schaffung eines „Schutzparagrafen“ § 112 neu StGB zum Schutz von Einsatz- und Hilfskräften gegen Angriffe im Zusammenhang ihrer Tätigkeit müssen endlich die beständig oftmals nur vorgeschobenen Bedenken zurücktreten. Das Eine zu wollen ohne das Andere zu mögen, geht zunehmend nicht mehr.
Landesvorsitzender Peter Guld:
Der Kreislauf der bloßen Ankündigungen und politischen Willensbekundungen muss aufgebrochen werden. Die Sicherheitslage gebietet eine komplett andere Betrachtungsweise. Es braucht eine anders gelagerte Sicherheitsarchitektur. Keinesfalls darf weiter am Spardiktat festgehalten werden. Dies würde von wenig politischer Weitsicht zeugen und spielte nicht nur mit der inneren Sicherheit in Sachsen. Es ist keine Zeit mehr für irgendwelche „Prüfungen“. Wir erwarten tatsächliche Handlungen.
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