BDK Rheinland-Pfalz zu den Berichterstattungen der Tageszeitung „Die Rheinpfalz“ über die rheinland-pfälzische Polizei

18.07.2023

Offener Brief an "Die Rheinpfalz"
Andrys Stienstra - Pixabay

Sehr geehrter Herr Georg Altherr,

seit geraumer Zeit berichten Sie in der Tageszeitung „Die Rheinpfalz“ über vermeintlich beklagenswerte Zustände in der rheinland-pfälzischen Polizei, zuletzt in einem Artikel v. 13.07.2023. Die Überschrift dort lautete „Polizeigewerkschaft beklagt Gängelungen“. Im Detail stellten Sie Statements der beiden übrigen rheinland-pfälzischen Polizeigewerkschaften GdP und DPolG dar. Den BDK Rheinland-Pfalz haben Sie ebenso angefragt. Wir haben jedoch ein solches Statement abgelehnt. Und dies hat viele Gründe!

Bereits mit Ihrer Artikelserie rund um die Causa „Leitheiser“[1] haben wir als BDK Rheinland-Pfalz Stellung bezogen. Dazu haben wir am 13.04.2023 unsere folgende Position veröffentlicht:

„…Nach Berichtslage hat eine Vertrauensperson eine Information zu einem illegalen Waffenkauf an die Polizei weitergegeben, die der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Bewertung eines Anfangsverdachts vorgelegt wurde. Dies entspricht rechtsstaatlicher Praxis. Auf Grundlage der vorliegenden Informationen erließ ein Gericht einen Durchsuchungsbeschluss. Nach Durchführung der Durchsuchungsmaßnahme hat sich der Verdacht nicht weiter erhärten lassen, weil die Waffe nicht gefunden wurde. 

Ob damit die ursprüngliche Verdachtslage gänzlich ausgeräumt ist bzw. ein sogenannter Restverdacht bestehen bleibt, vermag der BDK nicht einzuschätzen. Vergleichbare Verfahren werden üblicherweise nicht unbedingt wegen "erwiesener Unschuld" eingestellt.

Sofern die Verdachtslage in solchen Fällen nicht ausgeräumt werden kann, bleibt sogar ein Restverdacht, der z. B. die Anlage zur kriminalpolizeilichen Sammlung (KPS) grundsätzlich rechtfertigt.

Die beschriebene Vorgehensweise hat mit der Tatsache, ob jemand Polizeibeamter ist oder auch nicht, nichts zu tun. Dass die Berichterstattung der Rheinpfalz die Vorgehensweise mit der Freundschaft zum Polizeipräsidenten des PP Westpfalz in Verbindung bringt, zeugt von einer falschen Sicht. Ein enges persönliches Verhältnis zu Behördenverantwortlichen darf gerade nicht zu einer rechtlichen Besserstellung der Betroffenen führen. Dies wäre Vetternwirtschaft.

Der Polizeipräsident kann es weder bedauern noch sich entschuldigen, weil er den Verdacht in dem Ermittlungsverfahren erst gar nicht zu bewerten hat. Man stelle sich die Reaktionen vor, ein Behördenleiter versuche einen solchen Verdacht „unter den Teppich zu kehren“, gerade weil er mit jemandem befreundet ist. Auch für Personalratsmitglieder gelten die gleichen Regeln wie für jeden anderen Mitarbeiter.“

Zu dieser Veröffentlichung hatten Sie mit dem Landesvorsitzenden des BDK ein längeres Telefonat. Eine Erwähnung fand die Position des BDK in den zahlreichen weiteren Artikeln dazu bis heute nicht,  weil sie offenbar nicht zu Ihren Erzählungen in dieser Causa passten.

Vielmehr stellt der BDK Rheinland-Pfalz fest, dass Sie in den weiteren Artikeln mit Polizeibezug auch in der Causa „Leitheiser“ verstärkt Angriffe auf den Leiter der Abteilung Polizeiverwaltung des PP Westpfalz (von Ihnen u.a. mit einem Synonym „Donauer“ versehen) und später auch Angriffe auf die Leitung oder Teile der Abteilung Polizei im Ministerium des Innern und für Sport führten.

Wir, der BDK Rheinland-Pfalz, erkennen in Ihren Berichterstattungen über die Polizei Rheinland-Pfalz eine Vielzahl von Einzelthemen, die allerdings entgegen Ihrer Darstellungen keinen derart vereinfacht dargestellten Gesamtkontext bilden. Wir vertreten unsere fachlich fundierte und sachliche Meinung zu den Einzelthemen und auch zu den möglichen Zusammenhängen. Der BDK lässt sich nicht instrumentalisieren, um auf unserem Rücken in Fortsetzung der Causa „Leitheiser“ ein Bild über die Polizei Rheinland-Pfalz zu zeichnen, das nicht unser Bild ist, zumal wir zur Causa „Leitheiser“ – wie dargestellt – eine wesentlich differenziertere Meinung vertreten. Genau solche differenzierten und mitunter kontroversen Positionen vertreten wir auch gerne gegenüber polizeilichen und auch politischen Entscheidungsträgern.

Der Landesvorstand                                                     Trier, den 17. Juli 2023                  

[1] Den Vorsitzenden des Gesamtpersonalrates des Polizeipräsidium Westpfalz wurde vorgeworfen, dass er illegal eine scharfe Schusswaffe erworben hätte