BDK reagiert auf die Ankündigungen des Hauptpersonalrates und fordert A 11 für alle sowie die Schaffung von Fachdienstposten in A 12 und A 13
27.06.2013
-Auszug aus der Rede des Landesvorsitzenden Ulf Küch vom 13.6.2013 in Soltau- (gesamte Rede siehe links Landesdelegiertentag 2013)
Mit der Einheit von Dienstposten und Planstelle konnte diese Lücke endlich geschlossen werden. Auch für den Bereich A 11 war es zwingend notwendig, nachvollziehbare Regelungen einzuführen. Leider konnte die angestrebte Zahl von insgesamt knapp 3100 Planstellen bislang nicht realisiert werden.
Wenn nunmehr von der GdP angekündigt wird, diese Regelung fallen zu lassen, so soll dies unseren Segen haben, sofern dann gewährleistet wird, dass jeder Sachbearbeiter und jede Sachbearbeiterin ohne beamtenrechtliche Hindernisse auch bis zur Pensionierung wirklich nach A 11 besoldet wird.
Das löst aber das Gesamtproblem nicht und ich weiß auch nicht, wie Finanzminister Schneider das sieht. Denn da kommen Millionen auf den Steuerzahler zu.
Aber, die größte Ungerechtigkeit ist die Gleichmacherei.
Wir fordern daher ein, die Zahl der 12er und 13er Dienstposten für spezielle Ermittlungsbereiche ohne Personalverantwortung beim möglichen Wegfall des 11er Erlasses drastisch zu erhöhen. Niemand wird bei einer „Gießkannenbesoldung“ nach A 11 noch Verantwortung übernehmen, geschweige denn sich auf jahrelange komplexe Fortbildungsmaßnahmen sowie unschöne „Arbeitsbedingungen“ einlassen, wenn hier nicht finanzielle Anreize bestehen.
Warum soll man sich tagelang kinderpornografisches Material zur Auswertung ansehen wollen, verwesenden Leichen in Wohnungen beschauen, tonnenweise Akten im Bereich der Wirtschaftskriminalität beackern, missbrauchte Kinder und Frauen vernehmen, damit also den „Müll dieser Gesellschaft“ aufarbeiten, wenn es denn dann für das gleiche Geld auch ganz anders geht?
Hier Herr Minister liegt der „Hase dann im Pfeffer“.
Wir sind also als BDK immer dabei, wenn es heißt, A 11 für alle. Aber dann müssen für speziell zu beschreibende Tätigkeiten, und das gilt auch für den Bereich der Schutz- und Wasserschutzpolizei, entsprechende höherwertige Dienstposten und Planstellen vorhanden sein.“
Der geschäftsführende Landesvorstand