BDK - Presseerklärung

04.05.2023

Die Ermittlungen und heutigen Durchsuchungsmaßnahmen u.a. in der JVA–Fuhlsbüttel (Santa Fu) der Abteilung zur Bekämpfung der Organisierten- und Rauschgiftkriminalität des LKA Hamburg (LKA 6) wegen des Handels nicht geringer Mengen Rauschgifts innerhalb und aus der Haftanstalt heraus zeigen auf, dass der gute und richtige Grundgedanke der Resozialisierung von verurteilten Straftätern bei Berufsverbrechern der Organisierten Kriminalität (OK) ins Leere läuft.
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Tatsächlich verfolgen die regelmäßig zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilten Rauschgifthändler die gemeinen Ziele aller Täter organisierter Kriminalität: Geld und Macht!!!

Wie die aktuellen Ermittlungsverfahren zeigen, behindern in Kauf genommene Haftstrafen diese Täter dann höchstens in ihrer Bewegungsfreiheit. Die an der Oberfläche gefügig wirkenden OK-Häftlinge nutzen dann jede Möglichkeit etwaiger Hafterleichterung aus, damit sie weiter mit Rauschgift handeln und Vorbereitungen für die Zeit nach der Haft treffen können, um wieder in das überaus lukrative Geschäft des Rauschgifthandels einzusteigen.

So wird die Haft genutzt, um neue Verbindungen und Vertriebswege in der Rauschgiftszene zu erschließen oder sich über den Austausch der eigenen Strafakten dahingehend zu beraten, was man das nächste Mal besser machen sollte, um nicht wieder von Polizei und Staatsanwaltschaft erwischt zu werden. Insofern ist die Haftanstalt für Rauschgiftkriminelle auch als Lehranstalt im negativen Sinne zu verstehen.

Auch werden Hafterleichterungen genutzt, um sich den Aufenthalt in der JVA so angenehm wie möglich zu gestalten. So werden u.a. edelste Feinkostartikel durch Freigänger oder auf anderem Weg in die Haftanstalt eingeschmuggelt. Wenn schon fraglich ist, wie eine Resozialisierung bei diesen Rahmenbedingungen gelingen kann bzw. gelingen soll, kann bei derartigen Auswüchsen auch nicht von einer Strafe mit einer abschreckenden Wirkung gesprochen werden.  

Die heutigen Maßnahmen in der JVA - Fuhlsbüttel machen uns deshalb deutlich, dass die gute Idee der Resozialisierung in Bezug auf die betreffenden OK-Täter zukünftig realistischer betrachtet werden muss. Ansonsten wird nicht nur das gewünschte Ziel verfehlt, sondern der gesamte Strafvollzug und die engagierte Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft ad absurdum geführt.

Der BDK fordert den Senat und insbesondere die zuständige Justizsenatorin Anna Gallina auf, dass zumindest für die Zeit der Haft, diese OK-Täter vom „Spielfeld“ genommen werden. Gerade vor dem Hintergrund der geringen Entdeckungs- und Verurteilungswahrscheinlichkeit, ist es nicht mehr vermittelbar, dass dem verbrecherischen Treiben von Schwerstkriminellen, in und aus den Hamburger Justizvollzugsanstalten heraus, nicht sofort ein Ende gesetzt wird!!!