BDK: Polizeibewerber gründlich überprüfen
02.09.2020
Hannover, 02.09.2020
Die Zeiten ändern sich und damit auch die Gesellschaft. Was vor zehn oder zwanzig Jahren noch nicht erforderlich war, ist heute unabdingbar. Wie einzelne Geschehnisse zeigen, ist auch die Polizei nicht vor davor gefeit, dass sich in ihren Reihen Menschen befinden, die aufgrund ihrer extremistischen Einstellung nie hätten eingestellt werden dürfen.
Anerkanntermaßen handelt es sich um Einzelfälle, die durch ihre Aktivitäten und geistige Einstellung der Polizei Schaden zufügen. Dies gilt es möglichst zu verhindern oder zumindest diese Risiken zu minimieren. Gerade in Niedersachsen wurde diesbezüglich schon vieles getan und auch erreicht. Aber diese bislang ergriffenen Maßnahmen sind nicht ausreichend.
Es ist in der Tat schwierig, Wesensveränderungen hin zu Extremismus bei bereits im Dienst befindlichen Polizeibediensteten zu erkennen. Vor der Einstellung von Bewerbern in den Polizeidienst allerdings sind nach Auffassung des BDK Niedersachsen durchaus weitergehende Überprüfungen sinnvoll, die über die bisher übliche Verfahrensweise hinausgehen.
Es darf nach unserem Verständnis keine Rolle spielen, ob die Bewerberinnen und Bewerber mit diesen Überprüfungsmaßnahmen einverstanden sind oder nicht. Wer nichts zu verbergen hat und sich mit dem Grundgesetz identifiziert, wird sich diesen Überprüfungen wohl kaum verweigern. Wenn doch, muss das ein Ablehnungsgrund sein.
Auch diese Maßnahmen werden nicht verhindern können, dass es trotzdem einzelnen Personen gelingt, in den Polizeidienst zu gelangen, obwohl sie völlig ungeeignet für eine Tätigkeit bei der Polizei sind. Extremisten jeglicher Couleur, egal ob Linksextremisten, Rechtsextremisten, Reichsbürger, Islamisten, Verschwörungstheoretiker und ähnliche Demokratiefeinde haben in der niedersächsischen Polizei nichts zu suchen. Das gilt es bereits im Einstellungsverfahren zu verhindern.
Matthias Karsch
Landesvorsitzender