BDK-Personalrätekonferenz 1/2018
15.07.2018
Die wirtschaftliche Lage ist gut und der Arbeitsmarkt brummt in Baden-Württemberg. Auch die Polizei bekommt das beispielsweise im Tarifbereich zu spüren. Wobei das sicherlich in einigen Bereichen auch an der unattraktiven Eingruppierung liegt. Stellenbesetzungsverfahren führen in der ein oder anderen Runde auch zu dem nüchternen Ergebnis, dass keine geeignete Bewerberin oder kein geeigneter Bewerber für eine Stelle gefunden wird. Oder aber, erst in der Probezeit reift die Erkenntnis, dass die BewerberIn beispielsweise aufgrund der Arbeitsleistung und -güte nicht geeignet ist.
Die Beteiligung der Personalräte an diesem Gesamt-Prozess ist ein wichtiger Baustein, denn wenn es zu einem späteren Zeitpunkt zu Problemen kommt, ist er Ansprechpartner Nummer 1 für die Betroffenen und daneben auch für die Dienststelle zur Umsetzung von Folgemaßnahmen.
Aus dem Bereich des Arbeitsrechts haben wir unter anderem deswegen einen näheren Blick in die Themen Abmahnung und Kündigung geworfen. Im Bereich des Beamtenrechts stand das Thema Dienstfähigkeit und Untersuchung durch den Polizeiärztlichen Dienst im Mittelpunkt.
Alle Bereiche sehen in unterschiedlicher Ausprägung Beteiligungstatbestände der Personalvertretung vor - manchmal auf Antrag der/des Betroffenen und manchmal kraft Gesetz.
Daneben fand auch das Datenschutzrecht, das sich durch die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) noch einmal deutlich verändert hat, auf der Tagesordnung. Beschäftigtendatenschutz ist für die Personalräte wichtig und neben der Verschwiegenheit ein wesentlicher Baustein des Vertrauensverhältnisses zu den Kolleginnen und Kollegen. (Es versteht sich deswegen auch von selbst, dass keine konkreten Sachverhalte mit personenbezogenen Daten besprochen wurden).
Ein informativer Tag, der schnell zu Ende ging. Ein Wiedersehen bei der BDK-Personalrätekonferenz 2/2018 ist deswegen gewiss.