BDK NRW im Landtag - Sachverständigenanhörung UA Personal

08.08.2023

Sachverständigen Anhörung Haushalts- und Finanzausschusses und des Unterausschusses Personal NRW. Der BDK NRW nutzte die Gelegenheit seine Expertise im Zusammenhang mit den Langzeitarbeitskonten und der Forderung, dass keine Überstunde verlorengeht einzubringen. Es muss um die Bekämpfung der Ursachen und nicht um die Bekämpfung der Symptome gehen.
BDK NRW im Landtag - Sachverständigenanhörung UA Personal
Landtag NRW, Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, Foto Schälte,Bernd

Demografie
Bereits mehrfach hatte der BDK NRW in seinen Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass die Polizei auf die Fortschreibung des Demografieberichtes verzichtet hat. Unter der Überschrift „Bürgernahe Polizei - Den demografischen Wandel gestalten - Ergebnisbericht der Expertenkommission" hat die damalige Landesregierung im Jahr 2015 eine Schriftlage erstellen lassen, in der die kumulierten Fakten zur tatsächlichen Personalausstattung der Polizei NRW dargestellt wurden.

Neben der Tatsache, dass die Polizei NRW arbeitstäglich nur 75% des Personals zur Verfügung hat, wurde auch deutlich, dass das Austrittsverhalten sich 1 bis 3 Jahre vor der regulären Pensionierung sprungartig vom Durchschnitt vorheriger Jahre abhob. Ein Jahr vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze waren teilweise damit nur noch rund 50% der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten im Dienst.

Neben biographischen Gründen wurden für diese Feststellung die Anhäufung und das Abfeiern von Überstunden als Ursachen anerkannt: Die Kolleginnen und Kollegen haben in ihrer regulären Dienstzeit keine Möglichkeit gehabt, diese Überstunden mit dienstfreier Zeit auszugleichen. Somit wurde der Abbau an das Ende der dienstlichen Karriere gelegt. Dieser Handlungszwang ist heute noch dramatischer.

Der BDK NRW machte mehrfach deutlich, dass die Direktion Kriminalität, bei Berichten über den Stand der Mehrdienstbelastung der gesamten Polizei NRW, besonders intensiv betroffen ist. Die Belastung resultiert aus unzureichenden Rahmenbedingen kriminalpolizeilicher Arbeit. Hierdurch entstehen unhaltbare und gesetzeswidrigen Zustände, dies es zu vermeiden gilt.

Der BDK fordert, dass keine einzige Minute, die unsere Kolleginnen und Kollegen an Mehrarbeit geleistet haben, verfallen. Welche Lösung auch immer hier gefunden werden muss, fest steht in jedem Fall: Die Landesregierung steht dafür in der Verantwortung.

Keine der letzten Regierungen hat insbesondere für die Kriminalpolizei Rahmenbedingungen geschaffen, die einen vorschriftsmäßigen Umgang mit den rechtlichen Arbeitszeitregelungen zulässt.

5- Stundenregel
Grundsätzlich sind alle Beamtinnen und Beamten verpflichtet, nach § 61 Abs. 1 LBG NRW über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Dienst zu leisten, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse es erfordern. Erst wenn die dienstlich angeordnete/genehmigte Mehrarbeit 5 Stunden im Monat überschreitet, ist diese Zeit von der ersten Minute an gutzuschreiben. Bei Teilzeitkräften wird dies anteilig berechnet.

Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, diesen Umstand zu prüfen und aus dem Gesetz zu streichen.

Personal ist Dreh- und Angelpunkt
Ohne einen Personalzuwachs bei der Direktion Kriminalität, welches mit einer fundierten Ausbildung in der Direktion K auch in Tiefe eingesetzt werden kann, werden die Führungskräfte der Kriminalpolizei in NRW nur mit hoher aber endlicher Kreativität die Funktionsfähigkeit der Direktion Kriminalität sichern können.

Die Stellungnahme des BDK NRW findet sich hier

Alle Stellungnahmen finden sich hier