BDK NRW im Landtag - Anhörung Innenausschuss
13.12.2023
Im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Landtag NRW, Innenausschuss, konnte unser Landesvorsitzender Oliver Huth zur schriftlichen Stellungnahme nochmals mündlich vortragen.
Das Video der öffentlichen Anhörung findet sich hier.
Zusammenfassend kommentierte die Rheinische Post
„Auch in NRW. Das organisierte Verbrechen scheffelt Milliarden“
Oliver Huth wird aus der öffentlichen Anhörung zitiert:
„Am Ende des Tages wird es unsere Demokratie untergraben, wenn wir keine Zeichen dagegensetzen. Nämlich dann, wenn es so weit ist, dass Politiker, Journalisten oder Anwälte auf offener Straße erschossen werden“
Ein „Gesetz des Schweigens“ gebe es jetzt schon, warnte er.
„Etwa, wenn bei Ermittlungen im Bereich der Clankriminalität niemand mit der Polizei reden wolle – Täter nicht, Opfer nicht, nicht einmal Zeugen.“
Mit deutlichen Worten mahnte der BDK NRW in seiner schriftlichen Stellungnahme an, dass die Landesregierung zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität keine erkennbaren Schritte unternommen hatte.
Umso verwunderlicher, war es doch im Koalitionsvertrag vereinbart worden.
Die fehlende Impulsgebung ist jedoch nicht der ministeriellen Fachlichkeit zuzuschreiben. Die Initiative Pro K, unter Leitung des ehemaligen Landeskriminaldirektors Johannes Hermanns, hat in kurzer Zeit 9 von 10 Punkten der Agenda des Innenministers Herbert Reul umgesetzt. Für dieses Engagement der beteiligten Personen gilt von Seiten des BDK NRW Dank.
Durch die Landesarbeitsgruppe ProK wurde ein beachtlicher Bericht zu den Herausforderungen der Zukunft und für eine leistungsstarke Kripo in NRW vorgelegt.
Aufgabe der Politik ist es, dem Innenminister den notwendigen Auftrag für den Umbau der Polizei NRW zu erteilen und eine Abkehr von althergebrachten Narrativen und interessengeleiteten Dogmen zu ermöglichen.
Welche Weichenstellungen sind aus Sicht des BDK NRW dringend geboten?
- deutliche Steigerung der personellen und technischen Ressourcen
- Änderungen in der polizeilichen Ausbildung
- Stärkung der Staatsanwaltschaften und Gerichte
- Stärkung der kriminalistischen Kompetenzen der Mitarbeiter im Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität
- Verbesserte Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz
- Einflussnahme auf den Bundesgesetzgeber, insbesondere Änderungen im §129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) und Stärkung der Geldwäschebekämpfung, im strafrechtlichen und präventiven Bereich.
Die administrative Vermögensabschöpfung ist, wie das positive italienische Beispiel zeigt, das schärfste Schwert im Kampf gegen Geldwäsche und Organisierte Kriminalität.
Das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei und den Rechtsstaat darf nicht weiter auf die Probe gestellt werden. Das Vertrauen der Bevölkerung steht auf dem Spiel, wenn der Staat nicht nachhaltig und beweiskräftig das Bild zeichnet, alleiniger Inhaber des Gewaltmonopols zu sein. Das allgemeine Gerechtigkeitsempfinden der rechtstreuen Bevölkerung ist einer der Grundsteine für den Erhalt unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Erodiert dieser moralische Wert, wählen die Bürgerinnen und Bürger extremistische Parteien.