BDK NRW empfiehlt Tarifbeschäftigen einen Antrag auf Zulage zu stellen
22.12.2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Weihnachten steht unmittelbar bevor, und vielen Menschen wird gerade schmerzlich bewusst, wie wenig finanzieller Spielraum geblieben ist. Vor allem die unteren Gehaltsgruppen im öffentlichen Dienst spüren die angespannte Lage, denn während die Lebenshaltungskosten und Energiepreise steigen und steigen, stehen viele vor echten finanziellen Nöten. Die 2021 verhandelte Gehaltserhöhung ab diesem Monat von sage und schreibe 2,8 % bleibt hier besser unkommentiert (hierzu verweise ich auf meine Stellungnahmen zum erschreckenden Ergebnis der letzten Tarifrunde)
Trotz alledem haben die Tarifparteien für genau solche Ausnahmesituationen Vorsorge getroffen, indem die Gewährung einer Zulage möglich sein kann.
Der § 16 Abs. 5 des TV-L eröffnet es dem Dienstherrn unter den dort genannten Voraussetzungen, eine Zulage zum Ausgleich erhöhter Lebenshaltungskosten zu gewähren.
Es mag ein Tropfen auf dem heißen Stein sein, aber für viele Beschäftigte die notwendige Unterstützung der Landesregierung, um in keine finanzielle Schieflage zu geraten und angemessenen Lohn (vgl. bei den Beamten die „amtsangemessene Alimentation“) zu erhalten. Der BDK NRW erhebt daher den Anspruch an den Dienstherrn, die Möglichkeit zur Gewährung einer Zulage wohlwollend zu prüfen und schnellstmöglich umzusetzen.
Ein Musterantrag steht am Textende zum Download bereit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gilt wie immer: wenn Ihr weitere Informationen benötigt oder Fragen habt, wendet Euch bitte an uns, Eurem geschäftsführenden Landesvorstand des BDK NRW.
Vor allem in diesen chaotischen Zeiten wünscht Euch auch das Sachgebiet Tarif des BDK NRW besinnliche Feiertage und einen guten Übergang in ein hoffentlich gesundes, friedliches neues Jahr.
Einen Ausspruch, den ich in der letzten Zeit häufiger verwende, weil ihm doch wirklich etwas Hoffnungsvolles anhaftet: „Die Kunst ist es, den Dingen oder den Situationen auch immer etwas Positives abgewinnen zu können“. Demgemäß versucht der BDK NRW nun, so belastend die derzeitige Situation ist, durch den Antrag die Möglichkeiten des geltenden Tarifrechts ins Bewusstsein der Behörden und der Landesregierung zu rücken!
Eure stellvertretende Landesvorsitzende und Tarifpolitische Sprecherin
Christel Fein