BDK macht Schluss mit dem immer wiederkehrenden Gerücht - Staatssekretär Dr. Krüger erklärt: Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit bei der Polizei ist kein Thema!!!

31.01.2013

Inzwischen im Tagesrhythmus führen Gerüchte unter anderem zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit bei der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen zur versorgungsrechtlichen Dauerdiskussion in der Belegschaft.
BDK macht Schluss mit dem immer wiederkehrenden Gerücht - Staatssekretär Dr. Krüger erklärt: Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit bei der Polizei ist kein Thema!!!
Staatssekretär Dr. Hans-Ulrich Krüger

Angeheizt durch die für die Funktionsfähigkeit der Polizei verheerenden Geschehnisse in Brandenburg werden die vermeintlich “gut informierten Quellen“ entweder nicht müde, entsprechende Schreckensszenarien mehr oder weniger gezielt zu kolportieren, oder diese so genannten “Insiderinformationen“ werden unreflektiert, an weiterhin befürchtete Politiklügen glaubend, von Kollegin zu Kollege und Kollege zu Kollegin weiter getragen. Und jede/r kann Quelle um Quelle benennen, die das “Gehörte und Gesagte“ als Tatsache zu belegen geeignet erscheinen.

So wurden in den letzten Wochen und Monaten immer und immer wieder ominöse Quellen und Personalratsinformationen unter anderem aus verschiedenen “Ruhrgebietsbehörden“ angeführt, um die Mär der politisch vermeintlich geplanten Lebensarbeitszeitverlängerung bei der Polizei auf 64 oder gar 65 Jahre zu schüren.

Der BDK hat sich in der Vergangenheit diesbezüglich immer um Ruhewahrung und Besonnenheit bemüht, da er dieser “self fulfilling prophecy“ keinen Vorschub leisten wollte.

Nachdem nun jedoch erneut eine entsprechende Gerüchtewelle unsere Kolleginnen und Kollegen landauf, landab erschüttert, führte der Landesvorsitzende des BDK NRW, Wilfried Albishausen, am 30.01.2013 ein ausführliches Gespräch mit dem Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen, Herrn Dr. Hans-Ulrich Krüger.

Dr. Krüger erklärte hierin gegenüber Wilfried Albishausen ausdrücklich wie eindeutig, dass eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit bei der Polizei des Landes NRW für Regierung und Ministerium absolut kein Thema ist. Weiter ersuchte er den BDK NRW, diesem immer wieder kehrenden Gerücht ein für alle Mal wie nachhaltig ein Ende zu setzen.

Die Aussage zur Beibehaltung des aktuellen Pensionierungsalters der NRW-Polizei bei maximal 62 Jahren wurde seitens Innenminister Ralf Jäger bereits am 10.09.2012 medial groß angelegte gleichfalls getätigt.

In diesen Zusammenhang passen darüber hinaus die dem BDK in vielfältigen Gesprächen mit Innenpolitikern der Regierungs-Koalition gemachte Aussagen, zur Eindämmung der erkannten Überalterung des polizeilichen Personalkörpers prognostisch die Optionen der freiwilligen Arbeitszeitverlängerung gänzlich gegen Null zu reduzieren.

(Bildquelle: www.mik.nrw.de)