BDK lehnt in Stellungnahme Gesetzesentwurf des BMF ab
27.07.2023
Erhebliche Bedenken äußert Dirk Peglow, Vorsitzender des BDK, zum vorgelegten Entwurf. Der BDK sieht im Entwurf eine falsche Ursachenzuschreibung für die Probleme der FIU.
Der BDK hatte sich bereits mehrfach kritisch zum Zustand der FIU geäußert und die bestehenden Probleme mehrfach aufgezeigt.
Das BMF hat „unterschiedliche Erwartungshaltungen der nationalen, europäischen und internationalen Akteure zum Rollenverständnis der FIU“ als Problemursache erkannt.
Dirk Peglow macht in der Stellungnahme des BDK hingegen deutlich:
"Die bestehenden Herausforderungen und Defizite in der Bearbeitung und Weiterleitung eingehender Geldwäscheverdachtsmeldungen sind insbesondere auf FIU-interne Problembereiche zurückzuführen."
Zum Beispiel:
- Genutzte IT Systeme bei der Eingangserfassung nutzten unwirksame Filterfunktionen
- Automatisierte Grundrecherchen beim Eingang führen zu fehlerhaften Abgleichen
- Fehlender Zugriff auf Daten der Länderpolizeien lassen keine ausreichende Analyse eingehender Meldungen zu
- Teile des eingesetzten Personals besitzen keine ausreichende kriminalistische Expertise
Der Verankerung der risikobasierten Arbeitsweise der FIU stehen wir als BDK ablehnend gegenüber. Eine solche Änderung ist weder geeignet noch erforderlich. Eine Schlagwortsuche zur Vorselektion würde nur auf bekannte Phänomene reagieren. Neue Phänomene blieben dabei unerkannt.
Auch erscheint aus Sicht des BDK die aktuelle Zahl der Mitarbeitenden ausreichend um eine manuelle und vollständige Erstbewertung eingehender Meldungen zu bearbeiten. Dies auch unter dem Gesichtspunkt, dass eine geplante personelle Aufstockung bereits geplant ist.
Eine Aufgabe der aktuellen Verpflichtung der FIU zur Weiterleitung jeglicher Hinweise auf Straftaten hätte gravierende Informationsdefizite für die Strafverfolgungsbehörden zur Folge und ließen sich weder den Verpflichteten, noch der Bevölkerung vermitteln.
Zur Stellungnahme des BDK
Entwurf und alle Stellungnahmen auf der Seite des BMF