BDK Landesvorstand beruft Landesdelegiertentag für den 27. Mai 2021 ein!

08.03.2021

Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dem damit einhergehenden Infektionsrisiko hatte der Landesvorstand des Bund Deutscher Kriminalbeamter, Landesverband Hamburg, im vergangenen Jahr den Beschluss gefasst, den gem. § 11 Abs. 4, Satz 2 der Satzung des Bund Deutscher Kriminalbeamter, Landesverband Hamburg, für den 22. Oktober 2020 einberufenen Landesdelegiertentag auf das Jahr 2021 zu verschieben.
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Trotz Fortdauer der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie haben die Mitglieder des BDK-Landesvorstands beschlossen, den Landesdelegiertentag für den 27. Mai 2021 einzuberufen. Die notwendige Wahl der Hamburger BDK-Bundesdelegierten für den am 10. November 2021 in Suhl (Thüringen) einberufenen BDK-Bundesdelegiertentag machten diese Entscheidung erforderlich.

In welcher Form der Landesdelegiertentag am 27. Mai 2021 veranstaltet werden kann, ob in Präsenz oder digital, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorhersehen, wird aber rechtzeitig bekanntgegeben.

Anträge an den Landesdelegiertentag können gem. § 11, Nr. 5,  Satzung des Bund Deutscher Kriminalbeamter, Landesverband Hamburg, bis zum 27.04.2021 gestellt werden und sind zu richten an

Bund Deutscher Kriminalbeamter

Landesverband Hamburg

Antragsprüfungskommission

Alsterdorfer Str. 528

22337 Hamburg.

Antragsberechtigt sind gem. § 8 Versammlungs- und Wahlordnung alle Mitglieder des BDK, Landesverband Hamburg.

Der Landesvorstand bittet alle Delegierten, sich den Termin entsprechend vorzumerken. Die Einladungen für die Beantragung des Sonderurlaubes werden zeitgerecht versandt.

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