BDK Landesvorsitzender Jan Reinecke im Gespräch mit dem Hamburger Justizsenator Dr. Till Steffen

12.03.2019

Am 13. Februar 2019 folgte der BDK-Landesvorsitzende Jan Reinecke der Einladung des Justizsenators Dr. Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen) in die Hamburger Justizbehörde. Das Gespräch fand in gewohnt angenehmer Atmosphäre am Amtssitz des Senators statt.
BDK Landesvorsitzender Jan Reinecke im Gespräch mit dem Hamburger Justizsenator Dr. Till Steffen
BDK Landesvorsitzender Jan Reinecke und der Hamburger Justizsenator Dr. Till Steffen

Der Landesvorsitzende Jan Reinecke kam auf das brandaktuelle Thema „Betrugssachbearbeitung“ zu sprechen, bzw. auf die Nicht-Bearbeitung von Betrugsstraftaten aufgrund steigenden Anzeigenaufkommens bei stagnierenden Mitarbeiterzahlen. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe bestehend aus LKA Hamburg und Staatsanwaltschaft arbeitet derzeit an einer Effektivierung der Erledigungen. Der BDK Landesvorsitzende Reinecke warb diesbezüglich für eine zeitnahe Optimierung der Bearbeitungsprozesse. Justizsenator Dr. Steffen waren die Probleme zur Betrugsbekämpfung hinlänglich bekannt. Er sagte zu, die Prozesse überprüfen lassen und ggf. verbessern zu wollen.

Das nächste Thema war der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware zur Ermittlungsunterstützung für die G20-Strafverfahren. – Hintergrund: Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Johannes Caspar ordnete im Dezember 2018 die Löschung einer Vergleichsdatenbank der SoKo „Schwarzer Block“ mit biometrischen Daten tausender Personen an. Dr. Caspar begründete sein Vorgehen mit fehlenden Rechtsgrundlagen zur Erstellung einer derartigen Datei. Innensenator Andy Grote (SPD) sah das grundlegend anders und kündigte an, gegen die Verbotsverfügung Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben zu wollen – mit Unterstützung der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg. Der Gewerkschafter Jan Reinecke verteidigte die Standpunkte von Innensenator und Generalstaatsanwaltschaft und verwies in diesem Zusammenhang auf die Rückständigkeit der bundesdeutschen Gesetzgebung zum Einsatz von IT-Systemen durch Sicherheitsbehörden.

Abschließend tauschten sich Justizsenator und BDK-Landesvorsitzender über die personalwirtschaftlichen Herausforderungen aufgrund von Mitarbeiterausfällen durch Schwangerschaften, Eltern-, Erziehungs- und Sabbatzeiten und zunehmenden Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen aus. Beide Gesprächspartner mussten feststellen, dass das Angebot von diversen Arbeitszeitmodellen von den Mitarbeitern freudig genutzt wird und den Hamburger Behörden zumindest den Ruf der Familiengründungs-Freundlichkeit einträgt.

Der Gesprächstermin gestaltete sich gewohnt informativ und kurzweilig – Der BDK würde eine erneute Einladung der Justizbehörde daher sehr begrüßen.

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