BDK-Landesvorsitzender Bayern trifft den neuen Präsidenten des Bayerischen Landeskriminalamts Norbert Radmacher

27.09.2024

Am 20. September 2024 nahm sich der neue Präsident des Bayerischen Landeskriminalamtes, Norbert Radmacher, Zeit für einen Besuch des ebenfalls neu ins Amt gekommenen BDK-Landesvorsitzenden in Bayern, Jürgen Schneider, und dem stellvertretenden Landesvorsitzenden Andreas Pfeifer.
BDK-Landesvorsitzender Bayern trifft den neuen Präsidenten des Bayerischen Landeskriminalamts Norbert Radmacher
Andreas Pfeifer (BDK), PP Norbert Radmacher, Jürgen Schneider (BDK)

Ziel des Gespräches war ein gegenseitiges Kennenlernen und ein fachlicher Austausch zu aktuellen Themen in der Bayerischen Kriminalpolizei. Gleich zu Anfang fanden die Gesprächspartner Einigkeit in der Bewertung des kürzlich beobachteten Auftretens von Konfliktverteidigern in Staatsschutzverfahren. Auftritte als Zeugen oder Sachverständige sind für alle Beschäftigten der Kripo fraglos ein essenzieller Teil des beruflichen Selbstverständnisses – auch, wenn sich die Termine mal fordernd gestalten. Kritisch gesehen werden aber destruktive Verteidigungsstrategien bei gleichzeitiger Tatenlosigkeit der Gerichte.

Der Dienstherr ist es allen potentiell betroffenen Kolleginnen und Kollegen schuldig, sie bestmöglich auf belastende Situationen vorzubereiten. PP Radmacher hat in diesem Jahr schon mehrfach kurze Inhouse-Seminare durchführen lassen, ohne natürlich die als sehr wertvoll geschätzten Ainring-Seminare ersetzen zu können. Der BDK Bayern unterstützt die Idee, den Mehrbedarf in die AG FORT einzubringen, um die Kolleginnen und Kollegen bei ihrer wichtigen Arbeit nicht allein zu lassen.

Das nächste Thema betraf neben den allgemeinen Perspektiven beim Kleidergeld die Arbeitsbedingungen im Bereich Personenschutz. Der BDK Bayern bemängelt seit langem die völlig unzureichende finanzielle Unterstützung bei der Erstausstattung der Personenschutzkräfte, allen voran der hauptamtlichen Personenschützer. Wer in einem PS-Kommando für Mitglieder der Staatsregierung anfängt, muss angesichts der Arbeitsbedingungen realistischerweise mindestens drei Gesellschaftsanzüge erwerben, die auch noch auf das Tragen mit Waffen, Funk und Schutzausrüstung angepasst werden müssen. Neben dem zur Oktoberfestzeit unvermeidlichen Trachtenjanker gehören auch noch zwei Paar hochwertige Schuhe und eine größere Zahl hochwertiger Hemden zur Erstausstattung. Für Berufsanfänger, die ja oft auch noch in A8 besoldet werden, bedeutet das eine Investition, die in die Tausende geht und vom Beamten privat getragen werden muss. Der Dienstherr „unterstützt“ diese Investition hauptamtlicher Personenschutzkräfte bislang mit atemberaubenden 255 Euro alle fünf Jahre, nebenamtliche Personenschützer erhalten 100 Euro Einkleidungsbeihilfe.

Wir fragen uns, wie die betroffenen Dienststellen angesichts dieser Zahlen überhaupt noch an Bewerber kommen. Aus unserer Sicht beträgt eine angemessene Starthilfe für hauptamtliche Personenschutzkräfte mindestens 2.000 Euro.

PP Radmacher konnte sich dieser Sichtweise anschließen, betrachtete jedoch den nächsten Punkt eher kritisch, nämlich den Vorschlag, die Höchstverweildauer von 10 Jahren beim Personenschutz generell auszusetzen, und durch jährliche Gesundheits- und Leistungstests zu ersetzen. Neben der individuellen Leistungsfähigkeit seien auch Fragen der Anschlussverwendung zu prüfen, die mit jedem Jahr schwieriger zu beantworten sei. Insgesamt sollen vorerst in Bezug auf die Höchstverwendungsdauer Ausnahmen möglich sein, aber auch immer Ausnahmen bleiben.


Differenzierter gestaltete sich im Anschluss die kurze Diskussion über die Einführung der/des „Kriminalassistenten“ nach dem Vorbild der Polizei Hamburgs. Die Gesprächspartner waren sich einig darin, dass Angestellte bei der Kripo eine essenzielle Rolle spielen und in Zukunft möglicherweise auch eine noch stärkere Rolle spielen könnten. Der BDK setzt sich weiterhin für die Kripo-spezifische Berufsbezeichnung ein, um das Zugehörigkeitsgefühl der Angestellten zu stärken und das eigene berufliche Profil zu schärfen.
Zum Abschluss berichtete PP Radmacher vom schnellen und erfolgreichen Start der verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform VeRA. Deren erster Einsatz im Zusammenhang mit den Schüssen am NS-Dokumentationszentrum führte zur sehr schnellen Erkenntnis, dass zum Täter keine Vorbezüge nach Bayern vorlagen. Dadurch konnte in erheblichem Maß Zeit und Personal eingespart, und die Ressourcen auf die Ermittlungen konzentriert werden. Das führte zu einer spürbaren Entlastung der Ermittlungsdienststellen. Der BDK Bayern begrüßt und unterstützt ausdrücklich die Verwendung von VeRA bei der Bayerischen Polizei. Das genannte Beispiel wäre ein guter Anlass, die z.T. stark emotionalisierte Debatte zu versachlichen.


Wir bedanken uns bei Herrn PP Radmacher für das offene und freundliche Gespräch und freuen uns schon aufs nächste Mal.

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