BDK: Kinderschutz muss verbessert werden
21.05.2014
Düsseldorf, 21.05.2014 In der gemeinsamen Anhörung der Ausschüsse für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie für Familie, Kinder und Jugend im Düsseldorfer Landtag am Donnerstag nimmt der BDK Stellung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Heilberufsgesetzes.
Der Gesetzentwurf dient einem verbesserten Kinderschutz. Er sieht vor, dass Ärzte sich zukünftig untereinander austauschen können und so in die Lage versetzt werden, Kindesmisshandlungen auch bei Arztwechsel zu erkennen.
„Gerade diese Informationsverdichtung durch einen interkollegialen Austausch ist notwendig, um möglicherweise einen ernstzunehmenden Verdacht herausarbeiten zu können“, so der BDK-Landesvorsitzende Sebastian Fiedler. Gerade im Bereich der Vernachlässigung oder der aktiven Kindesmisshandlung wollen Erziehungsberechtigte durch Verdunkelungshandlungen eine Beeinflussung der im Netzwerk zum Kinderschutz tätigen Ärzte erreichen. Durch Täuschungen und Arztwechsel wird vielfach versucht, den jeweils behandelnden Ärzten festgestellte medizinische Befunde als nachvollziehbare Unfallfolge dar zu stellen. Der behandelnde Arzt verfügt in diesen Fällen somit nicht über alle für eine Gesamtschau notwendigen Informationen.
„Wir halten Maßnahmen wie die vorliegende Gesetzesinitiative für dringend erforderlich. Sie sind geeignet, das gefährdete Kindeswohl zu schützen, und werden zugleich in einer äußerst ausgewogenen grundrechtlichen Güterabwägung getroffen“ sagte Sebastian Fiedler weiter.
In der Gesamtschau muss das im Grundgesetz garantierte Recht jedes Kindes auf körperliche Unversehrtheit mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowohl des Kindes als auch seiner Erziehungsberechtigten abgewogen werden.
Die vorgeschlagene Änderung des Heilberufsgesetzes kann bei Ärzten Rechts- und Handlungssicherheit schaffen.
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Sebastian Fiedler
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