BDK in der Anhörung des Unterausschusses „Personal“ im Landtag in Düsseldorf
23.03.2011
Düsseldorf, 23.03.2011 – In der gestrigen Anhörung vor dem Unterausschuss „Personal“ des Haushalts- und Finanzausschusses des nordrhein-westfälischen Landtags begrüßte der Landesvorsitzende Wilfried Albishausen die Zusage des Finanzministers zur Übernahme des Tarifabschlusses im Öffentlichen Dienst auf die Beamtenbesoldung und machte deutlich, dass dies zeitgleich und in der Wirkung eins zu eins geschehen müsse. Dies sei ein erster richtiger Schritt zur Anpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung.
Der Landesvorsitzende, der zusammen mit der Sachgebietsleiterin „Personalrat“ im Landesvorstand des BDK, Inge Efsing, an der Anhörung teilnahm, forderte in seinem Statement außerdem die Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage noch in diesem Jahr. Dass dies rückwirkend auch für diejenigen zu gelten habe, die bereits auf die Ruhegehaltsfähigkeit verzichten mussten, setzt der BDK als selbstverständlich voraus. Diese bereits im Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis90/Die Grünen vereinbarte Maßnahme habe etwas mit Wertschätzung und Anerkennung langer beruflicher Erschwernisse zu tun.
Die BDK-Vertreter machten in der Anhörung und am Rande des Plenums deutlich, wie wichtig die Erhöhung der Einstellungszahlen von 1.100 auf 1.400 Anwärterinnen und Anwärter für die Funktionsfähigkeit der Polizei und besonders der Kriminalpolizei dieses Landes ist. „Wenn ab 2016 Kriminalistinnen und Kriminalisten in nahezu „Kommissariatsstärken“ die Kripo verlassen, ist das alarmierend und nicht überraschend“, erklärte Albishausen vor den Ausschussmitgliedern gestern im Landtag.
Abschließend schlugen die BDK-Vertreter vor, Straftäter zukünftig an den Kosten der Ermittlungen kostenpflichtig zu beteiligen. „Die Einführung einer solchen Verwaltungsgebühr schafft zusätzliche Einnahmen in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe und zeigt dem Bürger, dass die „Verursacher“ vorsätzlicher Straftaten auch die finanziellen Lasten der Ermittlungen mittragen müssen. Was in Bußgeldverfahren aller Ressorts üblich ist, kann in Strafverfahren nicht falsch sein“, erklärte der Landesvorsitzende angesichts überraschter Abgeordneter im Ausschuss.
Stellungnahme des BDK [PDF - 79 KB]