BDK in den Medien: Interview beim Rundblick
13.01.2023
Weiter in der aktuellen Ausgabe #005 vom 13.01.2023: 1)
Die neue Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Gesa Eisengarten, wirbt für mehr Spezialisierung bei der Polizei – und für bessere Bedingungen für Berufsanfänger. Was die Mittel und Möglichkeiten der Ordnungshüter angeht, sei die Vorratsdatenspeicherung unverzichtbar, sagt die 50-Jährige beim Besuch der Redaktion des Politikjournals Rundblick.
Zu letzterem:
Da brauchen wir die Chance, Verbindungsdaten auch noch einige Zeit nach der Tat abzufragen, damit wir bis zur Löschung den Tätern auf die Spur kommen können. Viele Taten werden erst einige Zeit nach Tatbegehung bekannt - das ist sehr oft bei Kinderpornografie der Fall. „Quick Freeze“ ist hier völlig wirkungslos.
Zu Spezialisierung:
Unsere Organisation begrüßt es sehr, dass seit drei Jahren nach dem zweiten Semester eine spezialisierte Ausbildung für einen Direkteinstieg bei der Kriminalpolizei möglich ist. Das heißt also, dass Studierende an der Polizeiakademie früh diese Richtung einschlagen können und nicht die ganze Bandbreite der Polizeiarbeit absolvieren müssen - Kriminalistik statt Verkehrslehre. …
Mir schwebt vor, dass IT-Spezialisten als Polizeibeamte eingestellt werden können – zu Konditionen, die das für sie auch attraktiv machen. Sicher sind auch IT-Fachleute als Angestellte bei uns tätig. Leider verlassen uns diese häufig sehr schnell wieder, da sie in der freien Wirtschaft viel besser verdienen können. Wenn es gelänge, sie als Beamte mit Aufstiegschancen gut zu besolden und auf diese Weise zu halten, wäre viel gewonnen.
Zur Besoldung beim Berufsstart:
Perspektivisch, denke ich, wäre zum beruflichen Start einer Polizistin oder eines Polizisten die Besoldungsstufe A10 nach kurzer Bewährungszeit schon angemessen.
Zu Clankriminalität:
Es ist klar, dass niemand stigmatisiert werden darf wegen seiner Herkunft oder seines Namens. Auf der anderen Seite darf die Politik die Augen nicht vor solchen Strukturen verschließen, sondern muss sie gezielt aufklären lassen. Spezialisierte Dienststellen bei Polizei und Justiz für diesen Zweck sind richtig und sinnvoll – übrigens selbst dann, wenn die Anzahl von Fällen überschaubar bleibt. Denn das, was offen angezeigt und verfolgt wird, ist ja nur ein Bruchteil.
Zum Thema Cannabis-Legalisierung:
Man muss hier zwischen dem Begriff Legalisierung und Entkriminalisierung unterscheiden. Der Begriff Entkriminalisierung umfasst die Forderung nach Straffreiheit hinsichtlich des Besitzes und Erwerbs eines bestimmten Betäubungsmittels zum Eigenverbrauch. Nach deutschem Recht ist der Konsum von Drogen für sich genommen bereits schon jetzt straflos, und bei geringen Mengen zum Eigenverbrauch findet in der Realität Bestrafung schon lange nicht mehr statt. …
Eine Entkriminalisierung beim Umgang mit Cannabis oder Maßnahmen zur Verhütung des Konsums, so wie in anderen europäischen Ländern praktiziert, sind eher mit dem aktuellen Recht vereinbar. Wir sind der Ansicht, dass eine Freigabe nicht zum Austrocknen der illegalen Märkte führt, da die Nachfrage nach Cannabis mit hohem Wirkstoffgehalt stetig ansteigt. Auch vermissen wir einen effektiven general- und spezialpräventiven Jugendschutz bei den Überlegungen der Bundesregierung. Da scheint man die dadurch unvermeidbar entstehenden Kosten einsparen zu wollen.
Der vollständige Artikel des "Rundblick" liegt dem BDK Niedersachsen vor.