BDK im Informationsaustausch mit der Hausleitung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport
07.09.2023
Im Fokus standen zunächst die personellen und organisatorischen Herausforderungen im Bereich der Kriminalpolizei. Hierbei wurde insbesondere die aktuelle Aufbauorganisation der Referate Kriminalitätsbekämpfung in den fünf örtlichen Direktionen unterhalb der Landespolizeidirektion beleuchtet, in denen neben dem Landeskriminalamt ein wesentlicher Teil der kriminalpolizeilichen Arbeit stattfindet. Die hergebrachte Struktur trägt aus Sicht des BDK weder den bisherigen und zu prognostizierenden Kriminalitätsentwicklungen noch der Gesamtpersonalsituation im Bereich der Kriminalpolizei Rechnung. Die Senatorin zeigte sich hier offen für Diskussionen über eine zukunftsfähige Aufbauorganisation der Berliner Kripo.
Zum Thema Parkraumbewirtschaftung bestand Einigkeit darüber, dass die bisherigen Verfahren für Ausnahmegenehmigungen für Polizeimitarbeiter, die u.a. aufgrund der spezifischen Dienstzeiten auf das private Kraftfahrzeug für den Arbeitsweg angewiesen sind, in den Bezirken unterschiedlich gehandhabt werden und im Ergebnis insgesamt sehr unbefriedigend sind. Frau Spranger stellte hierzu für den Herbst dieses Jahres eine Lösung in Aussicht. Guido Seifert wies darauf hin, dass die bisherigen Regelungen die Probleme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kriminalkommissariaten - also außerhalb klassischer Schichtdienstmodelle - nicht umfassen. So ist hier beispielsweise ein Dienstbeginn zur tiefen Nachtzeit zum Zwecke der Durchführung von Durchsuchungsmaßnahmen, die aus taktischen Gründen in der Regel in den frühen Morgenstunden begonnen werden müssen, keine Seltenheit. Die Senatorin gab in Auftrag, dies bei der Feinjustierung einer Neuregelung zu berücksichtigen.
Zur Frage der Gewährleistung des Studiums der Nachwuchskräfte für den gehobenen Polizeivollzugsdienst betonte der Staatssekretär, dass dieses wie bisher an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) stattfinden soll und gerade jüngst entsprechende Finanzentscheidungen von ihm veranlasst worden seien.
Der BDK bat erneut darum, bei günstiger Bewerberlage die Einrichtung zusätzlicher „Kripo-Klassen“ zu prüfen, um so das Ausstattungsdefizit zu verringern. In Anbetracht der allgemeinen Arbeitsmarktsituation und des Personalbedarfs der Behörde erscheint es nicht sinnvoll, geeignete Bewerber nur deshalb nicht einzustellen, weil sie sich für die Kripo statt für die Schupo interessieren. Zudem besteht konkret auch bei der Kripo ein erheblicher Personaldeckungsbedarf. Dieser muss derzeit in nicht wenigen Aufgabengebieten, z.B. in operativen Dienststellen im LKA, nicht unerheblich durch Schutzpolizisten gedeckt werden, die dann naturgemäß an anderer Stelle fehlen. Der BDK brachte daher zum Ausdruck, dass es durchaus sinnvoll ist, weitere Kripoklassen aufzumachen und nicht nur primär darauf zu setzen, dass man geeignete Kripo-Bewerber in Richtung der Schutzpolizei „umlenken“ könne.
Weiteres Thema war die schriftliche Stellungnahme des BDK zur PDieVO („Verordnung über die Wahrnehmung bestimmter polizeilicher Aufgaben durch Dienstkräfte der Polizei“) bezüglich der Berücksichtigung der tarifbeschäftigten Tatortforensiker. Der BDK teilt mit Blick auf die Praxis nicht die Behördendarstellung, wonach deren Handlungen jeweils nur im konkreten Auftrag verbeamteter Vollzugskräfte vorgenommen würden. Eine dezidierte Anordnung der jeweiligen Vollzugsaufgaben (z.B. Sicherstellung konkreter Originalspurenträgern am Tatort) kann regelmäßig nicht erfolgen. Unabhängig davon, schränkt dieses derzeitige rechtliche Erfordernis die Eigenständigkeit und Flexibilität der Forensiker in ihrer Arbeit unnötig ein. Die Innensenatorin zeigte sich von der Bedeutung der Tatortforensik überzeugt und gab auch hier eine Berücksichtigung der BDK-Stellungnahme als Auftrag in ihr Haus. Die BDK-Vertreter wiesen in diesem Zusammenhang auf die Situation der Tarifbeschäftigten im Bereich der Kriminalpolizei im Allgemeinen hin.
Anknüpfend an die vom BDK veranstalteten, diesjährigen Berliner Sicherheitsgespräche versicherte die Innensenatorin, das Thema Kryptowährungsermittlungen in die Innenministerkonferenz, deren Vorsitz sie aktuell innehat, eingebracht zu haben.